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Außenverfassungsrecht

Einen besonderen Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit am Institut stellt die Auseinandersetzung mit der Schnittstelle zwischen staatlichem Außenverfassungsrecht und internationalem und europäischen Recht dar. Im Zuge der Globalisierung hat sich gezeigt, dass sich die Staaten, wollen sie weltpolitikfähig bleiben, auf der internationalen und europäischen Ebene reorganisieren müssen. Insoweit wird die Rezeption von internationalem und europäischem Recht durch das deutsche Recht samt der damit einhergehenden Verzahnung der Rechtsordnungen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsvergleichung in das Blickfeld gerückt. Mit Blick auf die Kompetenzen und Entscheidungsverfahren innerhalb der EU kann man von einer "europäisierten Innenpolitik" sprechen. Zugleich müssen auch die Veränderungen, die sich durch eine zunehmende Informalisierung der Völkerrechtsordnung und eine zunehmende Rolle von nichtverbindlichen Abkommen ergeben, reflektiert werden. Mit Blick auf diese Formen der Internationalisierung und Europäisierung stellt sich die Frage, welche Herausforderungen für das Verfassungsrecht, insbesondere Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz einhergehen. Welche Rolle kommt insoweit dem Bundesverfassungsgericht zu, inwieweit können und dürfen internationale Gerichte Schutzlücken schließen, wie kann eine effektive Kooperation im "Verfassungsgerichtsverbund" gewährleistet werden?