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Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung gem. § 28 Abs. 1 HmbHG [Universität Hamburg]

Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung

Wertigkeit: EGR. 13 TV-L

Arbeitsbeginn: 01.07.2024, befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz)

Bewerbungsschluss: 09.05.2024

Arbeitsumfang: Teilzeit

Wochenstunden: 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

Ihre Aufgaben

Zu Ihren Aufgaben gehören wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.

Die Mitarbeit in Forschung und Lehre ist im Bereich des Zivil- und/oder Gesellschaftsrechts geplant. Die Übernahme einer Arbeitsgemeinschaft pro Semester und die Mitarbeit bei der Klausuraufsicht (im Umfang von derzeit 2,25 LVS pro Semester) wird erwartet.

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