Mitteilung des Prüfungsausschusses
News vom 29.09.2024
30. September 2024
Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit
Alle Informationen zum Schwerpunktbereichstudium finden Sie auf der Seite Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung, auf der dann auch das unten angesprochene Online-Formular für die Beantragung der Prüfungsbereitschaft veröffentlicht wirdLiebe Studierende,
bei den Studienabschlussarbeiten tritt häufig eine unterschiedliche Nachfrage nach den angebotenen Unterschwerpunkten auf. Da die Zahl der sinnvoll zu stellenden Themen und die Bewertungskapazitäten begrenzt sind, müssen wir die Auslastung der Unterschwerpunkte steuern. Um sicher zu gehen, dass Sie Ihre Studienarbeit in einem bestimmten Unterschwerpunkt schreiben können, brauchen Sie deshalb eine Bescheinigung der Prüfungsbereitschaft in dem fraglichen Unterschwerpunkt.
Der Prüfungsausschuss hat dazu die folgende Verfahrensweise beschlossen:
(1) Bitte beantragten Sie spätestens am Sonnabend, 19.10.2024, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist) eine Bescheinigung der Prüfungsbereitschaft für den von Ihnen bevorzugten Unterschwerpunkt. Für den Antrag steht Ihnen ab dem 14.10.2024, 12.00 Uhr ein Online-Formular zur Verfügung.
(2) Für den Fall, dass in diesem Unterschwerpunkt mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, geben Sie bitte ebenfalls Ihre Präferenzen (Zweit-, Dritt-, Viertwunsch) für weitere Unterschwerpunkte an.
(3) Sie erhalten rechtzeitig vor verbindlicher Modulbelegung (3. Freitag der Vorlesungszeit, 01.11.2024) die beantragte Bescheinigung oder Sie erhalten die Mitteilung, in welchem anderen Unterschwerpunkt (unter Berücksichtigung Ihrer Alternativwünsche) Ihnen ein/e Prüfer/in zur Verfügung stehen kann. Sie haben dadurch die Möglichkeit, den Unterschwerpunkt zu studieren, in dem Sie die Studienabschlussarbeit anfertigen können, und können auch die Modulbelegung im Hinblick auf die Abschlussklausur ggf. anpassen.
Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
(1) In den Unterschwerpunkten, in denen mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, wird ein dreistufiges Verteilungsverfahren zur Anwendung kommen:
Mit erstem Rang werden Studierende berücksichtigt, denen die Prüfungsbereitschaft bereits bescheinigt worden war. Damit die Lehrpersonen diese Angabe überprüfen können, werden Sie im Antragsformular aufgefordert, einen Screenshot aus dem Campus Management Konto an eine Funktions-E-Mail-Adresse zu schicken. Im zweiten Schritt sollen bis zu 50% der im jeweiligen Unterschwerpunkt noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften an Studierende verteilt werden, die für die Wahl dieses Unterschwerpunktes besondere Gründe formulieren können. Dabei kommen z.B. (keine abschließende Aufzählung) thematisch einschlägige Seminare, Praktika, vorherige Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjob oder Ehrenamt in Betracht. Allgemeines Interesse ist kein besonderer Grund. Im dritten Schritt werden alle noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften unter allen noch nicht berücksichtigten Interessierten verlost.
Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass niemand davon abgehalten wird, in seinem Wunsch-Unterschwerpunkt die Prüfungsbereitschaft zu beantragen, und dass Sie alle eine faire Chance haben, in diesem Unterschwerpunkt auch Ihre Studienabschlussarbeit schreiben zu können.
(2) Gerade wenn Ihr Augenmerk auf einem Unterschwerpunkt liegt, in dem erfahrungsgemäß mit einer besonders hohen Auslastung zu rechnen ist, sollten Sie sich aber auch bereits jetzt ernsthaft mit einem Plan B beschäftigen und sich ihren Zweit-, Dritt- und Viertwunsch sorgfältig überlegen. Informieren Sie sich über die Unterrichtsangebote und nutzen Sie die Gelegenheit in der ersten Vorlesungswoche, auch Vorlesungen anderer Unterschwerpunkte zu besuchen. Beachten Sie, dass die Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit auch festlegt, welche Unterschwerpunkte für die Abschlussklausur in Betracht kommen, da beide Prüfungsleistungen in verschiedenen Unterschwerpunkten desselben Schwerpunktbereichs erbracht werden müssen.
(3) Der Einsendeschluss für Anträge ist am Sonnabend der ersten Vorlesungswoche (also Samstag, 19. Oktober, 23:59 Uhr), damit Sie auch nach dem letzten Unterrichtstag noch Gelegenheit haben, Ihre Wahl zu überdenken. Die Reihenfolge des Antragseingangs hat keinen Einfluss auf die Verteilung. Nur zu spät eingehende Anträge können zunächst nicht berücksichtigt werden und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.
(4) Selbstverständlich darf jede/r Studierende/r nur einen einzigen Antrag stellen. Gehen mehrere Anträge von Ihnen ein, zählt ausschließlich der letzte Antrag. Achtung: Sie können also nicht frühere Anträge ergänzen, sondern Ihr zuletzt gestellter Antrag muss Ihre Wünsche vollständig enthalten. Früher gestellte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
(5) Das Angebot einer Prüfungsbereitschaft verpflichtet Sie nicht, sich zur Studienabschlussarbeit in diesem Unterschwerpunkt anzumelden. Umgekehrt haben Sie aber natürlich keine Sicherheit, Ihre Studienabschlussarbeit in einem anderen Unterschwerpunkt schreiben zu können als dem, für den Ihnen Prüfungsbereitschaft bescheinigt oder angeboten worden ist.
(6) Für nachträgliche Wechselwünsche (im Rahmen vorhandener Kapazitäten) werden wir von Montag 18.11. 2024 12.00 Uhr bis Freitag, 22.11.2024, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist) ein weiteres Online-Formular anbieten. Wiederum hat die Reihenfolge des Antragseingangs keinen Einfluss auf die Verteilung. Sie erhalten so bald wie möglich Antwort, ob Ihnen die Prüfungsbereitschaft im gewünschten Unterschwerpunkt bescheinigt werden kann.
Univ.-Prof. Dr. Andreas Engert
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
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