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Mitteilung des Prüfungsausschusses

News vom 04.10.2021

Mitteilung des Prüfungsausschusses

1.10.2021

Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit

Liebe Studierende,

gemäß unserer Studien- und Prüfungsordnung schreiben Sie die Studienabschlussarbeit in dem Unterschwerpunkt, in dem Sie im Wintersemester das Modul „Vorlesung“ belegt haben. Die Studierenden der letzten Prüfungsdurchgänge haben sich sehr unterschiedlich auf die angebotenen Unterschwerpunkte verteilt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungsverfahren (sowohl die rechtzeitige Korrektur wie die Ausgabe gleichwertiger Prüfungsthemen) war in einigen Unterschwerpunkten gefährdet. Auch die im Juli durchgeführte Umfrage deutet an, dass in einzelnen Unterschwerpunkten ein größerer Andrang herrschen wird, als durch die dort vorhandenen Lehrpersonen bewältigt werden kann. In den betroffenen Unterschwerpunkten werden große Anstrengungen unternommen, um dort zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Ob das in jedem Fall gelingen wird, lässt sich heute aber nicht mit Sicherheit sagen. Dieser Übersicht können Sie entnehmen, mit welcher Situation wir in einzelnen Unterschwerpunkten derzeit rechnen:

 

Status

SB 1 Grundlagen des Rechts

 

SB 1 Römische Rechtsgeschichte

geringe Auslastung

SB 1 Deutsche Rechtsgeschichte

geringe Auslastung

SB 1 Rechtstheorie

hohe Auslastung

SB 1 Rechtsvergleichung

hohe Auslastung

SB 2 Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht

SB 2 Deutsches und europäisches Verbraucherprivatrecht

geringe Auslastung

SB 2 Privatversicherungsrecht

geringe Auslastung

SB 2 Internationales Privatrecht

mittlere Auslastung

SB 3 Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht

 

SB 3 Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

vorauss. überlastet

SB 3 Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz

hohe Auslastung

SB 3 Gesellschaftsrecht

hohe Auslastung

SB 3 Allgemeines Steuerrecht

mittlere Auslastung

SB 3 Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht

hohe Auslastung

SB 4 Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

 

SB 4 Individualarbeitsrecht

hohe Auslastung

SB 4 Sozialversicherungsrecht

mittlere Auslastung

SB 5 Strafrechtspflege und Kriminologie

 

SB 5 Kriminologie

vorauss. überlastet

SB 5 Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht

hohe Auslastung

SB 5 Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht

vorauss. überlastet

SB 6 Wirtschaft, Umwelt und Soziales

 

SB 6 Öffentliches Wirtschaftsrecht

mittlere Auslastung

SB 6 Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht

geringe Auslastung

SB 7 Internationalisierung der Rechtsordnung

 

SB 7 Völkerrecht

mittlere Auslastung

SB 7 Europarecht

mittlere Auslastung

SB 7 Rechtsvergleichung

mittlere Auslastung

 

 

Das Studium im Schwerpunktbereich ist eine der wenigen Gelegenheiten für Sie, dem Studium Ihre eigene inhaltliche Richtung zu geben. Es ist uns deshalb sehr wichtig, Ihnen allen diese Chance zu geben und die Wahlmöglichkeiten nicht mehr einzuschränken, als es zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Prüfungsverfahren unbedingt erforderlich ist. Der Prüfungsausschuss hat daher für das Wintersemester 2021/2022 die folgende Verfahrensweise beschlossen:

(1)        Bitte beantragten Sie spätestens am Sonnabend, 23.10.2021, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist) eine Bescheinigung der Prüfungsbereitschaft für den von Ihnen bevorzugten Unterschwerpunkt. Für den Antrag steht Ihnen rechtzeitig ein Formular zur Verfügung.

(2)        Für den Fall, dass in diesem Unterschwerpunkt mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, geben Sie bitte ebenfalls Ihre Präferenzen (Zweit-, Dritt-, Viertwunsch) für weitere Unterschwerpunkte an.

(3)        Sie erhalten rechtzeitig vor verbindlicher Modulbelegung (3. Freitag der Vorlesungszeit, 5.11.2021), die beantragte Bescheinigung durch die verantwortliche Lehrkraft oder Sie erhalten die Mitteilung durch den Prüfungsausschuss, in welchem alternativen Unterschwerpunkt mit möglichst hoher Präferenz Ihnen ein/e Prüfer/in zur Verfügung stehen kann. Sie haben dadurch die Möglichkeit, den Unterschwerpunkt zu studieren, in dem Sie die Studienabschlussarbeit anfertigen können, und können auch die Modulbelegung im Hinblick auf die Abschlussklausur ggf. anpassen.

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

(1)        In den Unterschwerpunkten, in denen mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, wird ein dreistufiges Verteilungsverfahren zur Anwendung kommen:

(1) Mit erstem Rang werden Studierende berücksichtigt, die das entsprechende Modul „mit Vorlesung“ bereits absolviert und die Studienabschlussarbeit nur verschoben haben. Damit die Lehrpersonen diese Angabe überprüfen können, werden Sie im Antragsformular aufgefordert, einen Screenshot aus dem Campus Management Konto an eine Funktions-E-Mail-Adresse zu schicken.

(2) Im zweiten Schritt sollen bis zu 50% der im jeweiligen Unterschwerpunkt noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften an Studierende verteilt werden, die für die Wahl dieses Unterschwerpunktes besondere Gründe formulieren können. Dabei kommen z.B. (keine abschließende Aufzählung) thematisch einschlägige Seminare, Praktika, vorherige Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjob oder Ehrenamt in Betracht. Allgemeines Interesse ist kein besonderer Grund.

(3) Im dritten Schritt werden alle noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften unter allen noch nicht berücksichtigten Interessierten verlost.

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass niemand davon abgehalten wird, in seinem Wunsch-Unterschwerpunkt die Prüfungsbereitschaft zu beantragen, und dass Sie alle eine faire Chance haben, in diesem Unterschwerpunkt auch Ihre Studienabschlussarbeit schreiben zu können.

(2)        Gerade wenn Ihr Augenmerk auf einem Unterschwerpunkt liegt, in dem wir mit einer besonders hohen Auslastung rechnen, sollten Sie sich aber auch bereits jetzt ernsthaft mit einem Plan B beschäftigen und keineswegs ihren Zweit-, Dritt- und Viertwunsch unvorbereitet aussprechen. Informieren Sie sich über die Unterrichtsangebote und nutzen Sie die Gelegenheit in der ersten Vorlesungswoche, auch Vorlesungen anderer Unterschwerpunkte zu besuchen, wenn das mit Ihrem Stundenplan vereinbar ist. Beachten Sie, dass die Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit auch festlegt, welche Unterschwerpunkte für die Abschlussklausur in Betracht kommen, da beide Prüfungsleistungen in verschiedenen Unterschwerpunkten desselben Schwerpunktbereichs erbracht werden müssen.

(3)        Der Einsendeschluss für Anträge ist am Sonnabend der ersten Vorlesungswoche, damit Sie auch nach dem letzten Unterrichtstag noch Gelegenheit haben, Ihre Wahl zu überdenken. Die Reihenfolge des Antragseingangs hat keinen Einfluss auf die Verteilung. Nur zu spät eingehende Anträge können zunächst nicht berücksichtigt werden und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

(4)        Selbstverständlich dürfen Sie alle nur einen einzigen Antrag stellen. Gehen mehrere Anträge von Ihnen ein, können wir diese Anträge zunächst nicht berücksichtigen und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

(5)        Das Angebot einer Prüfungsbereitschaft verpflichtet Sie selbstverständlich nicht, sich zur Studienabschlussarbeit in diesem Unterschwerpunkt anzumelden. Umgekehrt kann aber nicht sichergestellt werden, dass Ihnen ein Thema für eine Studienabschlussarbeit in einem Unterschwerpunkt ausgegeben werden kann, für den Ihnen keine Prüfungsbereitschaft bescheinigt oder angeboten worden ist.

Gern erläutere ich Ihnen diese Verfahrensweise und die Gründe dafür auch noch im Rahmen einer offenen Sprechstunde, die ich als Webex-Meeting am Montag, 18.10.2021, 20.00 Uhr, anbiete. Der Link zur Veranstaltung lautet:

https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=m0519285b59faa378a613ab2f81943b08

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender

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