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Mitteilung des GJPA zur Freiversuchsregelung

News vom 20.06.2021

Der Präsident des GJPA hat mit Schreiben vom 11. Mai 2021 mitgeteilt, dass neben dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2020/2021 auch das Sommersemester 2021 bei der Berechnung der Frist für den Freiversuch gemäß § 13 Abs. 1 JAO (Berlin/Brandenburg) nicht mitgezählt wird. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des GJPA (https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/juristische-pruefungen/artikel.263026.php).

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