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Zulässige Hilfsmittel für sämtliche Klausuren ab dem SoSe 2018

News vom 19.07.2018

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2018 beschlossen, sich den nachfolgenden Hinweisen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin-Brandenburg anzuschließen:

"Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden."
Zusätzlich gilt gemäß Prüfungsausschuss:
Wörterbücher für Austauschstudierende und  Nicht-Muttersprachler dürfen ab dem 3. Fachsemester nicht mehr benutzt werden.

  

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