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Schwerpunktstudium

Schwerpunktbereich 3 „Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht“ mit dem Unterschwerpunkt Wirtschaftsrecht

Modul: Europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

Das Wettbewerbs-/Kartellrecht ist in marktwirtschaftlichen Ordnungen von grundlegender Bedeutung: Marktwirtschaft beruht auf dem Schutz der Institutionen von Eigentum und Vertrag. Über deren Nutzung wird häufig im Wettbewerb entschieden, und Inhalt und Grenzen dieser Institutionen bestimmen sich mit Blick auf ihre Funktion im Wettbewerb. Eine wichtige Funktion von Wettbewerb ist der Schutz von wirtschaftlichen Freiheitsrechten und die Kontrolle privater Macht.

Das Modul europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Regulierungsrecht richtet sich an Studierende mit Interesse an Grundfragen des Verhältnisses von Wirtschaft und Recht, an Ökonomie und an der Entwicklung des europäischen Rechts. Er bietet einen Einstieg in ein Rechtsgebiet von hoher praktischer Relevanz und guten Berufschancen - im Bereich der Anwaltschaft und in Unternehmen, aber auch in Kartell- und Regulierungsbehörden oder bei der Europäischen Kommission. Das Kartell-/Wettbewerbsrecht eröffnet den Studierenden überdies die Möglichkeit, das Privatrecht im Kontext einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung zu reflektieren.

Neben Grundkenntnissen im Zivilrecht wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich mit Fällen aus der Rechtsprechung der europäischen und deutschen Gerichte zu beschäftigen.

Das Modul besteht aus einer vierstündigen Vorlesung im Wintersemester und einem zweistündigen Anwendungskurs. Beide Veranstaltungen werden im Wintersemester 2014/15 angeboten.

Modulbeschreibung des Fachbereichs