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Promotion

  1. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin erfüllen.
  2. Als Doktorandinnen und Doktoranden werden nur Bewerberinnen und Bewerber angenommen, die im ersten oder zweiten Staatsexamen mindestens 9 Punkte (Staatsexamensnote) erreicht haben. Die universitäre Prüfungsnote muss mindestens 10 Punkte betragen.
  3. Interessentinnen und Interessenten richten bitte Promotionsanfragen auf dem Postweg oder per E-Mail an die Lehrstuhlinhaberin. Ein Lebenslauf mit Kopien des Abiturzeugnisses sowie der juristischen Prüfungszeugnisse ist beizufügen.
  4. Die Promotionsanfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte der Bewerberin/ des Bewerbers enthalten. Promotionsthemen werden im persönlichen Gespräch konkretisiert.
  5. Die Promotionsthemen sollten an die Forschungsschwerpunkte des Arbeitsbereichs anknüpfen.