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Untervermietung von Wohnraum

News vom 05.02.2026

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass ein Mieter von Wohnraum kein berechtigtes Interesse an einer gewinnbringenden Untervermietung hat 

(VIII ZR 228/23): https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2023/VIII_ZR_228-23.pdf;jsessionid=AFCBB62CA25C34FD33BED8D7F3E5E86A.internet961?__blob=publicationFile&v=4

Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass dem Recht auf Gebrauchsüberlassung von Wohnraum nur ein persönlichkeitsrechtlicher Gehalt zugrunde liegen kann. Hierzu haben die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Franziska Brachthäuser und Undine Christian einen Beitrag in der WuM 7/2024 veröffentlicht, der anlässlich der Entscheidung des BGH hier#WuM 7/2024# open source abrufbar ist.

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