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Seminar zum Kollektiven Arbeitsrecht

TypSeminar
Beginn23.07.2016

Im Sommersemester 2016 werde ich ein Seminar zum Kollektiven Arbeitsrecht  anbieten.

Die Veranstaltung steht grundsätzlich allen Student(inn)en der Rechtswissenschaften als propädeutisches Seminar offen. Sie ist jedoch vor allem als Schwerpunktseminar konzipiert.

Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar sind die schriftliche Ausarbeitung einer Seminararbeit einschließlich eines Thesenpapiers, der Vortrag der Arbeit vor den Seminarteilnehmer(inne)n sowie die Teilnahme an der anschließenden Diskussion.


Als Themen kommen beispielsweise in Betracht:


1. Gewerkschaftswerbung per e-Mail – Rechtsfragen des deliktischen und datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruchs
2. Umfang gerichtlicher Kontrolle innerverbandlicher Ausschlussmaßnahmen – Rechtsprechungsanalyse und Literaturkritik
3. Rechtsfragen der OT-Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden
4. Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung („Tarifliche Bündnisse für Arbeit“)
5. Rechtliche Würdigung sog. Effektivklauseln
6. Durchsetzung von Tarifverträgen durch Gewerkschaften – insbesondere der sog. eigenständige  Tarifdurchführungsanspruch
7. Totalstilllegungen von Betrieben als zulässige Arbeitskampfmaßnahme?
8. Maßstäbe des zulässigen Umfangs sog. Abwehraussperrungen: Aussperrungsarithmetik oder Wertung?
9. Tariffähigkeit von Spitzenorganisationen
10. Zulässigkeit sog. Streikbruchprämien
11. Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
12. Rechtsgeschäftslehre beim Zustandekommen eines Tarifvertrags: Allgemeine Regeln und Besonderheiten
13. Die Lehre des sog. fehlerhaften Tarifvertrags
14. Rückwirkung der Unwirksamkeit bei den durch die CGZP abgeschlossenen Tarifverträgen: Grundsatz und ausgewählte Einzelfragen einschließlich des Sozialversicherungsrechts
15. Diskriminierender Tarifvertrag - Rechtsfolgen im Unionsrecht (Art. 157 AEUV und Altersdiskriminierung)
16. Altersdiskriminierender Tarifvertrag: Rechtsfolgen nach deutschem Recht
17. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tarifvertrag bei Erreichen der Regelaltersgrenze: Rechtslage nach deutschem Recht und Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2000/78
18. Die Entscheidung des EuGH zur tariflichen Altersgrenze der Lufthansa von 60 Jahren in der Rechtssache C-447/09 – Prigge –: Allgemeiner Hintergrund der berufsspezifischen Altersgrenze für Piloten und Vereinbarkeit der tariflichen Altersgrenze der Lufthansa mit der Richtlinie 2000/78
19. Grundrechtsbindung von Tarifverträgen
20. Wirksamkeit von Tarifsozialplänen
21. Wirksamkeit von Differenzierungsklauseln
22. Wirksamkeit von Tarifverträgen zur Steuerung des Marktverhaltens von Unternehmen
23. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach Neufassung des § 5 TVG
24. Voraussetzungen und Wirkung der Verdrängung eines Tarifvertrags gemäß § 4a TVG
25. Rechtsverordnung nach dem AEntG bei mehreren in Betracht kommenden Tarifverträgen oder bei Anträgen auf Allgemeinverbindlicherklärung für mehrere Tarifverträge (§§ 7 Abs. 2, 3, 7a Abs. 2 AEntG)
26. Das Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung
27. Der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG
28. Altersdiskriminierende Betriebsvereinbarung: Rechtsfolgen nach deutschem Recht

Themenvorschläge der Teilnehmer, die sich in das Gesamtkonzept des Seminars einfügen, sind ebenfalls sehr willkommen. Interessent(inn)en melden sich bitte zeitnah per E-Mail (bitte an: stmeier@zedat.fu-berlin.de) für das Seminar an.

Bitte erläutern Sie dabei kurz Ihre Motivation für die Teilnahme an der Veranstaltung. Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt nach der Anmeldung möglichst zeitnah per E-Mail. Eine gemeinsame Vorbesprechung findet nicht statt; zur Themenbesprechung kann ein individueller Gesprächstermin vereinbart werden. Hier ist es auch möglich, die z.T. umfassenden Themen auf einen spezielleren oder/und aktuellen Themenbereich zuzuspitzen.


Das Seminar findet als Blockseminarzum Ende der Vorlesungszeit (23. Juli 2016) in Berlin statt. Die Seminararbeiten sind bis zum 15.Juli 2016 abzugeben.