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Themenliste

Prof. Dr. Cosima Möller

 

Propädeutisches Seminar im Wintersemester 2011/12

Schwerpunktbereich 1 Grundlagen des Rechts, Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte

 

Die Rechtsstellung der Frau in Wirtschaft und Gesellschaft Roms -

mit einem Ausblick auf das 19. Jh.

 

1. Die sakrale Ehe des altrömischen Rechts (confarreatio)

    vergeben

2. Von der bürgerlichen Zwölftafelehe zur klassischen Konsensehe

    noch nicht vergeben

3. Das Verlöbnis - von der einklagbaren sponsio zum unverbindlichen Versprechen

    noch nicht vergeben

4. Die Mitgift (dos) – Bestellung, Funktion und Klage auf Herausgabe (actio rei uxoriae)

    vergeben

5. Die Scheidung - von der einseitigen Verstoßung durch den Mann zur beiden Teilen möglichen                Scheidungserklärung

    vergeben

6. Das Verbot der Schenkungen unter Ehegatten

     vergeben

7. Die Klage auf Herausgabe entwendeter Sachen, actio rerum amotarum

     noch nicht vergeben

8. Die Ehegesetzgebung des Augustus

     vergeben

9. Familien- und erbrechtliche Beziehungen der Mutter zu ihren Kindern in Republik und Prinzipat

     vergeben

10. Die Stellung der Frau als Erbin nach ius civile und nach prätorischem Recht

     vergeben

11. Die Vormundschaft über Frauen (tutela mulierum)

    vergeben

12. Das Senatus Consultum Velleianum - kein Einsatz von Frauenvermögen für Dritte

     vergeben

13. Die Stellung der Frau im öffentlichen Leben der Republik und des Prinzipats

     vergeben

14. Teilnahme von Frauen am Wirtschaftsleben in der Republik und im Prinzipat

     nicht vergeben

15. Die Geschlechtsvormundschaft im 19. Jh.

     vergeben

16. Besonderheiten der Stellung der Frau im BGB vom 18.8.1896

     nicht vergeben

 

Das Seminar findet am 9.11.2011, um 18 Uhr c.t. und als Blockseminar am 27. und 28.1.2012 ab 9 Uhr s.t. statt. Ort der Veranstaltung ist Raum 203 in der Bibliothek, Van’t-Hoff-Straße 8.

Die schriftliche Ausarbeitung der Referate soll 15-20 Seiten umfassen. Sie ist bis zum 9.1.2012 um 16 Uhr s.t. abzugeben. Der mündliche Vortrag soll sich auf 30-45 Minuten beschränken. Es wird erwartet, dass den Seminarteilnehmern eine Gliederung und ein Quellenpapier vorgelegt werden. Bei Fragen in der Vorbereitungszeit können sich die Referentinnen und Referenten an Herrn Schubert, Frau Stenzel, Frau Twieg oder an mich wenden. Auf weiterführende Literatur wird hingewiesen.