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Kursbeschreibung

Römischrechtliches Seminar im Wintersemester 2009/2010

(propädeutisches Seminar nach § 20 II 1 StO 2007)

 

Die römische Rechtsordnung auf den verschiedenen Stufen ihrer Entwicklung – Fundamente und Akteure

 

In diesem Seminar sollen anhand von Referaten die Rahmenbedingungen des römischen Rechts in ihrem Wandel untersucht werden. Die Themen sind den Rechtsquellen der Republik und des Prinzipats gewidmet, beziehen sich auf die Rolle der Juristen und beleuchten den Zivilprozeß. Mit dieser Themenpalette werden Fragestellungen vertieft, die in der Einfüh­rungsvorlesung für Erstsemester vorgestellt werden und die zugleich grundlegend für das Verständnis der römischen Privatrechtsordnung sind, die im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts vermittelt wird. Darüber hinaus bieten sie jedem Interessierten die Möglichkeit, sich mit den Fundamenten der wirkungsmächtigsten Rechtstradition der Welt vertraut zu machen und die Akteure der Rechtsordnung in ihrem Zusammenspiel zu beobachten.

 

Literaturhinweise, die einen ersten Einstieg in die Thematik erleichtern, werden den Seminarteilnehmern zur Verfügung gestellt.

Die Referate sollen eine Seitenzahl von 20 nicht überschreiten (1,5 zeilig, ein Drittel Rand).

 

Das Seminar findet immer mittwochs von 18 Uhr s.t. -19.30 Uhr im Lesesaal der Bibliothek für Römische Rechtsgeschichte, Boltzmannstraße 3 (Zugang ausnahmsweise über den Lehr­stuhl im 3. Stock) statt. Die erste Sitzung ist am 11.11.2009.

Die Seminarreferate sind 14 Tage vor dem jeweiligen Termin am Lehrstuhl abzuliefern.

 

Weitere Hinweise erhalten Interessenten am Lehrstuhl. Mit Rückfragen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls wenden, insbesondere an Herrn wiss. Mit. Dietmar Schubert, LL.M.