Das Verhältnis "via publica" und "via privata"
Untersuchungsgegenstand ist die Frage, welche rechtlichen Zusammenhänge zwischen viae publicae und viae privatae bestehen und welche juristischen Voraussetzungen den jeweiligen Straßentypus prägen. Aufgrund welcher Aspekte also lassen sich öffentliche Straßen und private Straßen unterscheiden?
Erste rechtliche Regelungen zu den viae finden sich schon in den XII-Tafeln. Eine Unterscheidung zwischen Wegen mit einem öffentlichrechtlichen Charakter und privaten Wegen entwickelte sich aber erst im Laufe der Republik. Das Corpus Iuris Civilis und die Texte der römischen Agrimensoren (Übersetzungsprojekt - Corpus Agrimensorum Romanum) bilden die Grundlage der Untersuchung. Im Rahmen des DFG Excellence Clusters TOPOI sollen fachübergreifend die Forschungsergebnisse zur Technikgeschichte der TU Berlin (Prof. Dr. Eberhard Knobloch) und zum Editionsprojekt der spanischen Meilensteine bei der BBAW (Dr. Manfred Schmidt, Camilla Campedelli) einfließen.