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Projekt "Römisches Recht in der Schule"

Römisches Recht im Lateinunterricht

 

Mit dem Projekt „Römisches Recht im Lateinunterricht“ soll Schülerinnen und Schülern ein Einblick in das römische Privatrecht gewährt werden. Dadurch wird zugleich ein Zusammenhang mit der Aufnahme des römischen Rechts in Europa hergestellt und ein Vergleich mit der heutigen Rechtslage ermöglicht.

Inhalt des Projekts

Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation von Freier Universität Berlin und Berliner Oberschulen, die sich einem lange Zeit unbeachteten Feld widmet. Im Lateinunterricht gehören Rechtstexte nicht zum üblichen Lektürekanon, obwohl doch das römische Recht die Welt erobert hat. Bei der Beschäftigung mit dem römischen Recht verbinden sich in der glücklichsten Weise historisches und sprachliches Interesse mit einem Zugang zum geltenden Recht. Schließlich galt das rezipierte römische Recht in weiten Teilen Deutschlands als gemeines Recht bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (BGB) am1.1.1900. Dieses Gesetzbuch hat, wie auch die meisten anderen europäischen Gesetzbücher, sein Fundament im römischen Recht.

Umsetzung

Um sich diesen Schatz für den Lateinunterricht zu erschließen, müssen Hürden überwunden werden, die durch die Technizität der Sprache und den notwendigen juristischen Hintergrund bestehen. Um einen Sprung über diese Hürde zu ermöglichen, sind drei Unterrichtseinheiten „Famile“, „Geld, Darlehen und antikes Wirtschaftsrecht“ und „Haftung, insbesondere die lex Aquilia“ entwickelt worden. Am Lehrstuhl von Frau Prof. Möller ist hier umfangreiches Material zusammengestellt und den Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellt worden. Dabei handelt es sich vor allem um Quellen aus der Blütezeit des römischen Rechts (ca. 150 v. Chr. – 250 n. Chr.), die Kaiser Justinian im 6. Jahrhundert n. Chr. in seine Gesetzessammlung aufgenommen hat. Außerdem ist die Einführungsvorlesung in Gestalt von Folien dokumentiert.

Im Schulunterricht können diese Unterrichtseinheiten bearbeitet bzw. unterstützend herangezogen werden.

Selbständiges Arbeiten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Forschungsaufträgen hat sich als geeignetes Unterrichtsformat erwiesen. Besonders ausgestaltet ist dies Strategie bei dem Projekt der Brandenburger Lateintage, das im Jahr 2010 von der wissenschaftlichen Leiterin, Frau Prof. Gärtner, Potsdam, in Kooperation mit Frau Prof. Dr. Möller gestaltet wurde.

 

Zielgruppe sind insbesondere Kurse der gymnasialen Oberstufe.

 

Bisher hat eine Kooperation mit folgenden Schulen stattgefunden: Beethoven-Schule, Canisius-Kolleg, Paulsen Gymnasium, Walther-Rathenau-Schule, Hildegard-Wegscheider Oberschule und Gymnasium Steglitz.

 

Nutzen

Durch die Verknüpfung sprachlicher und historischer Interessen mit einer Einführung in die Rechtswissenschaft eignet sich das Projekt auch als Propädeutikum für ein Jurastudium.

Eine Unterstützung durch den Lehrstuhl im Rahmen der fünften Prüfungskomponente im Abitur ist möglich und hat zuletzt 2012 stattgefunden.

Erfolge

Das Projekt wurde erstmals im Schuljahr 2008/2009 durchgeführt.

Am 9. Oktober 2008 hörten rund 200 Schülerinnen und Schüler von 6 Berliner Oberschulen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern eine Einführungsvorlesung „Römisches Recht – Charakteristika und Wirkungsgeschichte“ bei Frau Prof. Dr. Cosima Möller am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Danach wurde in Kleingruppen das Gehörte durch ein Quiz abgefragt und durch die Möglichkeit zum Gespräch mit studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertieft. Im Herbst 2009 wurde die Veranstaltung erneut durchgeführt.

Im Herbst 2010 fand eine Kooperation mit dem Brandenburger Antike-Denkwerk, unter der wissenschaftlichen Leitung von Frau Prof. Dr. Gärtner statt, welches von der Robert Bosch Stiftung gefördert wurde. Das Ziel des Brandenburger Antike-Denkwerks ist es, Geisteswissenschaftler, Lehrer und Schüler zu vernetzen und gemeinsam an dauerhaften Projekten zu arbeiten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hielt Frau Prof. Dr. Möller im September 2010 eine Vorlesung vor über 400 Schülerinnen und Schülern an der Universität  Potsdam Campus Griebnitzsee in Potsdam mit dem Thema „Eine kleine Einführung in Grundlagen des römischen Rechts“. Im Anschluss wurden in Kleingruppenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern Themen zu den Fragestellungen „Welche Rechte galten in der Familie?“, „Welche Rolle spielt die Haftung?“ und „Wie war der Geldverkehr geregelt?“ vertieft. Den Lehrern und Schülern sollte dadurch eine Anregung für eine eigenständige Ausarbeitung und für eine Beschäftigung im Unterricht gegeben werden. Bei Rechtsfragen und Fragen zur Sekundärliteratur konnten sich die an dem Projekt Interessierten innerhalb der Abgabefrist an die Mitarbeiter des Lehrstuhls wenden.

In den Jahren 2011 und 2012 wurden bestimmte Unterrichtseinheiten direkt in den Oberschulen abgehalten und interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der fünften Prüfungskomponente für das Abitur einen Vortrag über das römische Recht in Verbindung mit dem geltenden Recht zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang fand eine intensive Betreuung durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter statt.

Im April 2012 wurden die Unterrichtseinheiten „Geld“, „Haftung“ und „Familie“ überarbeitet und sollen gemeinsam mit dem auf dem Lateintag 2010 gehaltenen Vortrag von Frau Prof. Dr. Möller demnächst in Buchform erscheinen.

 

Weitere Informationen über das Projekt finden sie auf der Hompage des Projekts.

 

Projektverantwortliche und Ansprechpartner am Lehrstuhl für Bürgerliches und Römisches Recht von Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller sind:

Sebastian Frühinsfeld und

Clarissa von Bormann

 

Dokumente