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Seminar im WiSe 2025/2026: Risikovorsorge und Krisenmanagement im römischen Privatrecht

News vom 02.07.2025

Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller

Seminarankündigung für das Wintersemester 2025/2026
Vorbesprechung und Themenvergabe
Risikovorsorge und Krisenmanagement im römischen Privatrecht

Das Seminar (Modul Thematische Vertiefung) findet ab dem 26. November 2025 wöchentlich immer mittwochs von 16 Uhr s.t. – 18 Uhr s.t. statt. Die Abgabe der Arbeit erfolgt stets 14 Tage vorher, und zwar als pdf-Datei an das Sekretariat von Frau Oelstrom: roemre@zedat.fu-berlin.de. Die verpflichtende Abgabe in Papierform kann spätestens am Folgetag zwischen 14 Uhr und 16 Uhr im Sekretariat stattfinden. Es werden stets zwei Referate pro Einheit gehalten. Im neuen Jahr setzt der wöchentliche Rhythmus am 21. Januar ein, damit die Abgabe am 7. Januar 2026 problemlos erfolgen kann.

Die Vorbesprechung mit Themenvergabe findet am


Donnerstag, den 17.7.2025, um 16 Uhr s.t. in Raum 4403 (Boltzmannstr. 3, 3. OG) statt.


Bei Interesse an der Seminarteilnahme können Sie sich an meinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Sauer (E-Mail: peter.sauer@zedat.fu-berlin.de), wenden.


Das Seminar greift Themen der Risikovorsorge und des Krisenmanagements in den Bereichen des Vertragsrechts, des Deliktsrechts, des Sachenrechts und des Personenrechts auf. Ausgehend von den Quellen des römischen Rechts und unter Auswertung von Sekundärliteratur soll damit ein historisch-reflektierter Blick auf das Recht als Potential für Risikovorsorge wie auch für ein Krisenmanagement eröffnet und vertieft werden. Das Bewusstsein dafür, dass es sich dabei um dauerhafte Aufgaben des Rechts handelt, soll geschärft und Lösungsmöglichkeiten für aktuelle Probleme sollen mitbedacht werden.


Man trifft im römischen Recht auf eine vorausschauende Vertragsgestaltung oder auf die Not-wendigkeit, die in der Rechtsordnung vorgehaltenen Regeln anzuwenden, wenn zum Beispiel die Kaufsache vor Übergabe untergeht oder die Ernte auf dem gepachteten Acker ausfällt, weil Stare eingefallen sind. Es geht darum, Verantwortungsbereiche festzustellen und dadurch zugleich zum Bereich des Zufalls (casus) oder der höheren Gewalt (vis maior) abzugrenzen. Für die Risikotragung ist als nützliche Formel casum sentit dominus – der Zufall trifft den Eigentümer – überliefert. Für langfristige Verträge wie Pachtverträge oder Werkverträge sind besondere Instrumente vorgesehen, die Störungen abmildern sollen. Im Deliktsrecht geht es um die Abgrenzung von Gefährdungen, für die einzustehen ist, und solchen, die als schicksalhaft eingeordnet werden. Der Prätor schützt durch Interdikte öffentliche Wege, um Gefahren vorzubeugen. Das Nachbarrecht bietet Beispiele für die Thematik, wenn man auf mögliche Maßnahmen bei der Gefährdung durch einsturzbedrohte Nachbarhäuser schaut oder auf Gefahren, die durch die Ableitung von Regenwasser entstehen können. Das Management zur Vorbeugung vor Trockenheit hebt einen anderen mit dem Wasser verknüpften Regelungs-bereich ins Bewusstsein. Im Personenrecht war Vorsorge finanziell geboten, wenn ein Vormund oder der Ehemann treuhänderischer Eigentümer war.


Das Spektrum der Themen ist breit und gut geeignet, um einen vertieften Einblick in das römische Privatrecht zu erhalten. Dies kann begleitend zum Schwerpunktbereichsstudium in der Römischen Rechtsgeschichte im SPB 1 (Grundlagen des Rechts) geschehen oder auch unabhängig davon.

Themenliste

1. Anwendungsfelder der stipulatio poenae (Vertragsstrafe)
2. Gefahrtragung beim Kaufvertrag (emptio venditio) – Grundregel und Abweichungen
3. Hebt Verzug die Sorgfaltspflichten des Verkäufers auf? Das Beispiel des Weinkaufs
4. Risikoprämie beim Seedarlehen – das fenus nauticum
5. Gefahrtragung bei der Miete
6. Gefahrtragung bei der Pacht
7. Der Lohnarbeitsvertrag – wer trägt das Lohnrisiko?
8. Risikotragung beim Werkvertrag (locatio conductio operis)
9. Gefahrtragung bei der Leihe (commodatum)
10. Risikotragung beim Einsatz von Mauleseln – Unglück oder deliktische Haftung?
11. Vorbeugung bei drohendem Gebäudeeinsturz (cautio damni infecti) und Haftungs-fragen danach
12. Interdikte zur Risikovermeidung – der Schutz öffentlicher Wege
13. Die Abwehr von schädigendem Regenwasser (actio aquae pluviae arcendae)
14. Vorkehrungen zur privaten Wasserversorgung, insb. die Wasserservituten
15. Die Klage wegen der Grundstücksgröße (actio de modo agri) – Vorsorge bei Vermes-sung und Zuweisung
16. Die Haftung des Ehemannes bei Herausgabe der Mitgift (dos)
17. Die Haftung des Vormunds (actio tutelae)

Einen guten ersten Einstieg in die Themen bietet das Kurzlehrbuch von Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., 2022. Eine nützliche Lektüre stellt auch mein Lehrbuch „Römisches Recht. Überblick, Einblicke, Perspektiven“ dar, das Mitte August erscheinen soll. Es wird ein Leitfaden zum Anfertigen einer Seminararbeit zur Verfügung gestellt, der die Studierenden unterstützt. Des Weiteren werden die Studierenden aufgefordert, Sprechstundentermine insbesondere zur Diskussion einer ersten Gliederung bei mir oder bei Herrn Sauer wahrzunehmen.

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