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Seminar zu Cicero, de legibus (Über die Gesetze)

News vom 11.02.2020

Univ.-Prof. Dr. Ernst Baltrusch

Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller

Seminarankündigung, Vorbesprechung und Themenvergabe

Cicero, de legibus (Über die Gesetze)

Das Seminar gilt der Schrift eines großen Politikers, Philosophen und Juristen, Marcus Tullius Cicero, der 106 v. Chr. geboren und im Jahr 43 v. Chr. ermordet wurde. In den Jahren 52 und 51 v. Chr. ver­fasste er eine Schrift über die Gesetze (de legibus), die in 3 Bücher untergliedert ist. Sie enthält best­mögliche Regeln für das Sakralrecht in Buch 2 und für das Staatsrecht in Buch 3. Die Grundlage dafür legt Cicero in dem ersten Buch, das sich mit Fragen der Rechtsphilosophie, insbesondere mit dem Verhältnis von Recht und Natur, von Recht und Gesetz, und mit der Gleichheit der Gesetze beschäf­tigt. Es ist ein Phänomen, dass Cicero in der schlimmsten Phase der Bürgerkriege in der Endphase der römischen Republik eine solche Schrift verfasst. Diese fügt sich ein in das Programm einer optimalen Verfassung des Gemeinwesens, für die Cicero in de re publica bereits wichtige Grundlagen erörtert hat. Den Schriften nach ist Platon mit der Politeia und den Nomoi sein Vorbild, dem Inhalt nach ist er es nicht.

Im Seminar sollen die Themen einer historischen Einordnung und einer rechtshistorischen Analyse un­terzogen werden. Dabei ist stets zu beachten, welche philosophischen Leitlinien Cicero verfolgt und wie sich Ciceros Entwurf zum römischen Recht seiner Zeit verhält. Außerdem soll darüber nachge­dacht werden, ob und inwieweit die Regelungsentwürfe angesichts der Herausforderungen der Gegen­wart Vorbildfunktion haben können. Diese Schrift Ciceros mit großer Nachwirkung bis in die Neuzeit in einem interdisziplinären juristisch-historischen Ansatz in den Blick zu nehmen, ist ein sehr reizvol­les Ziel des Seminars.

Das Seminar (Hauptseminar bzw. Modul Thematische Vertiefung) findet dienstags von 16.15 Uhr – 17.45 Uhr in der Holzlaube, Raum 0.2052 statt. Die erste Sitzung am 14.4. wird von den Veranstal­tern als Einführung gestaltet. Zur zweiten Sitzung er­warten wir die Professoren Michael Rainer (Salz­burg), Rechtshistoriker, und Stephan Kirste (Salz­burg), Rechtsphilosoph, zu Gastvorträgen. Danach setzen die Referate ein. Die Themen folgen in der Grundstruktur der Einteilung nach den drei Büchern. 

Die Vorbesprechung am Fachbereich Rechtswissenschaft mit Themenvergabe findet statt am Donnerstag, den 13.2.2020 um 14 Uhr c.t. in der Boltzmannstraße 3, Raum 2213. Bei Interesse an der Seminarteilnahme können Sie sich bereits vorab an den wissenschaftli­chen Mitarbeiter, Herrn Haux, amadeushaux@zedat.fu-berlin.de, wenden.

 

Themenliste und Ablaufplan

1. 14. April: Einführung (Baltrusch/Möller)

2. 21. April: Prof. Rainer und Prof. Kirste (Salzburg)

3. 28. April: Die Schriften über den Staat und die Gesetze: Abfassungszeit, das Vorbild Platon, Inhalt, Prooemium

I. Buch

4. 5. Mai: Principia Iuris. Gesetzesbegriff (I,6,18 und I,12,33; II,4,8 und II,5,11), Iustitia und der philosophische Hintergrund I 6

5. 12. Mai: Ungerechte Gesetze oder das rechtswidrige Gesetz (I,15,42 – I,16,47)

6. 19. Mai: Staatsbegriff, res publica, civitas

II. Buch

7. 26. Mai: Ciceros Religionsgesetze (II,8 und 9) und ihr Verhältnis zur Römischen Reli­gion; römische Priester (II,12)

8. 2. Juni: Das Verhältnis von ius pontificium und ius civile (II,28,46 - II,21,53), das Au­guralrecht insbesondere (II,12,31 - II,13) ––– die Rolle der Auspizien (III,19,43)

9. 9. Juni: keine Seminarsitzung (Gastvorträge der Veranstalter in Salzburg)

10. 16. Juni: Religiöse Toleranz? Historische Beispiele: Bacchanalien-SC; Juden

III. Buch

11. 23. Juni: De magistratibus; Imperiums-Begriff, Voraussetzungen: die Frage nach der Kenntnis der Gesetze (III,19,48)

12. 30. Juni: Die 12 Tafeln als Fundament, zum Beispiel das Privilegienverbot (III,4,11 und III,19,44) und die Regelung von Strafverfahren (III,19,44-45)

13. 7. Juli: Das Volkstribunat (III,7,16- III,11,26) – Funktion und historische Entwicklung

14. 14. Juli: Cicero, die Monarchie III,7,15 und die Rolle des Senats (III,3,10 und III,12,27 - III,14,32; III,18,40)(zusammen mit de re publica)

 

Weitere Themen-Möglichkeiten:

15. Erbrecht und Bestattungsrecht, insbesondere die Begrenzung des Aufwands (II. Buch)

16. Vis in populo abesto – der Versuch, Missständen vorzubeugen (III,4,11 und III,18,42) – und das Interzessionsrecht

 

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