Wiesbadener Seminar
News vom 14.04.2026
Prof. Hartmann beim "Wiesbadener Seminar"
Seit mehr als sechs Jahrzehnten treffen sich Wissenschaft und Praxis des Arbeitsrechts zum Wiesbadener Seminar in den Kurhauskolonnaden, zunächst unter Leitung von Rolf Dietz, gefolgt von Götz Hueck und dem jüngst verstorbenen Reinhard Richardi. Die jährliche Veranstaltung hat ein besonderes Format: nur ein einziger, langer Vortrag und eine ausführliche Diskussion.
Am 10. April 2026 war Prof. Hartmann mit dem Thema "Unternehmerische Organisationsstruktur und betriebliche Repräsentation" an der Reihe. Im Vorgriff auf den 75. Deutschen Juristentag 2026 ("Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?") hat er sich mit dem Betriebsbegriff auseinandergesetzt. In Unternehmen mit Plattformarbeit, Matrixstrukturen oder agiler Arbeit wird es zunehmend schwierig, die Einheiten und Ebenen der betrieblichen Vertretung zu bestimmen. Als Reformansatz stellte Prof. Hartmann das Modell einer modularen Betriebsverfassung vor, in der die Zuständigkeiten von der Schutzrichtung der einzelnen Mitbestimmungsrechte her gedacht werden sollen. Zugleich bietet das Modell die Möglichkeit, je nach Unternehmensgröße bei den Mitbestimmungsrechten zu differenzieren. Die Schriftfassung des Beitrags wird voraussichtlich in Heft 3/2026 der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZFA) erscheinen.
