Springe direkt zu Inhalt

"Künstliche Intelligenz im Versicherungssektor" (2019-2021)

„Künstliche Intelligenz und Versicherung“

Forschungsprojekt

im Rahmen der Forschungsförderung

des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.V.

Kann eine Vertragsschluss- oder Regulierungsentscheidung vollautomatisiert durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (im Folgenden: KI) mit rechtlicher Bindungswirkung für den Versicherer erfolgen und unter welchen Voraussetzungen lässt sie sich später, etwa bei einer vom Programmierer, dem Anwender oder von einem Dritten verursachten Fehlfunktion der KI, revozieren oder modifizieren? Ist es rechtlich zulässig, bei der Risikoprüfung Gesundheitsdaten zugrunde zu legen, die mittels KI erstellt worden sind (z.B. Krebsprognose oder -diagnose)? Inwiefern ist ein Haftpflichtversicherer für Schäden leistungspflichtig, die beim Einsatz von KI entstanden sind?

Ziel des Forschungsprojekts ist es, derartige praxisrelevante Rechtsfragen zu klären. Sie ergeben sich einerseits aus dem Einsatz von KI im Versicherungsunternehmen, andererseits aus der Haftung für fehlerhafte KI und die Versicherung dieser Risiken. Bei dem Rahmenthema handelt es sich um einen vielschichtigen Forschungsansatz. Das Spektrum reicht von technischen Grundlagen (etwa Algorithmus-basiertes Machine Learning) über allgemeine bürgerlich-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verwendung von KI (Rechtsfähigkeit, Willensbildungsfähigkeit, Irrtumslehre sowie Wissens- und Verhaltenszurechnung), bis hin zu speziellen versicherungsvertragsrechtlichen Themen (Leistungsprüfung und -freigabe durch KI; Haftung und Deckung für „Handeln“ von KI) und Compliance-Aspekten sowie datenschutzrechtlichen Problemstellungen. Wirtschaftlich ist das Gesamtthema insbesondere im Hinblick auf durch den Einsatz von KI zu erwartende Effizienzsteigerungen (verlässlichere Tatsachenermittlung; Kostenersparnisse) bedeutsam.