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Tagungen und Workshops

5. Berliner Cyberversicherungstag am (12.10.2023)

Rückblick: 5. Berliner Cyberversicherungsrechtstag am 12. Oktober 2023

Bereits zum fünften Mal fand am 12. Oktober 2023 der Cyberversicherungsrechtstag an der FU statt - über 100 Interessierte verfolgten spannende Vorträge aus Wissenschaft und Praxis vor Ort in Hörsaal III oder über WebEx.

4. Berliner Cyberversicherungstag (14.10.2022)

Die hybrid durchgeführte Veranstaltung greift sieben aktuelle Themen rund um die Cyberversicherung auf und bietet auch wieder Raum für einen Gedankenaustausch mit den Referierenden.

3. Berliner Cyberversicherungstag (1. Okt.2021)

In digitalem und verkürztem Format. Die Vorträge von Prof. Dr. Robert Koch (Universität Hamburg) zum Thema „Assistance-Leistungen in der Cyberversicherung – Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsfragen“ sowie von Prof. Dr. Jan Lüttringhaus (Universität Hannover) zum Thema „Grenzüberschreitende Cyber-Risiken und anwendbares Recht“ wurden von einem großen Teilnehmerkreis interessiert aufgenommen und diskutiert.

2. Berliner Cyberversicherungstag (01. Okt. 2020)

Auch der 2. Berliner Cyberversicherungstag am 1.10.2020 - diesmal in digitalem und verkürztem Format - hat eine erfreulich große Resonanz gefunden. Über 150 Interessierte verfolgten die Vorträge von Dr. Dan Schilbach (Noerr LLP, Düsseldorf, einst Absolvent des Schwerpunktstudiums Privatversicherungsrecht an der FU und sodann Doktorand und Wiss. Mitarb. am Lehrstuhl) und von Thomas Pache (Aon, Hamburg) zu den Themen technische Obliegenheiten und "Silent Cyber". Der 3. Berliner Cyberversicherungstag soll am 1.10.2021 stattfinden, dann hoffentlich wieder in einem der Hörsäle unseres Fachbereichs.

1. Berliner Cyberversicherungstag (02. Okt. 2019)

Am 2. Oktober 2019 fand an der Freien Universität Berlin eine vom Lehrstuhl für Privatversicherungsrecht in Zusammenarbeit mit dem Fachkreis Versicherungsrecht des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.V. organisierte Tagung zum Thema Cyberrisiken statt. Die erstmals zu dieser Thematik angebotene Veranstaltung konnte auf Anhieb über 100 Teilnehmende verzeichnen, von Versicherern und Maklern über Anwaltschaft und Verbände bis hin zu Wissenschaft und juristischem Verlagswesen.

Zum Auftakt verwies Prof. Dr. Christian Armbrüster von der Freien Universität, der das Konzept gemeinsam mit dem Experten aus der Praxis und Referenten Thomas Pache erarbeitet hatte, auf den genius loci des Ortes, nämlich des in der Kaiserzeit als „deutsches Oxford“ geschaffenen und seit 1948 von der Freien Universität als einer der heutigen deutschen Exzellenzuniversitäten genutzten Wissenschaftszentrums im südwestlichen Berlin. Sodann skizzierte er die zahlreichen mit dem Thema Cyberversicherung verbundenen Herausforderungen und lud die Anwesenden, darunter zahlreiche Fachleute aus der Praxis, dazu ein auf der Tagung darüber auch untereinander ins Gespräch zu kommen.

Den Auftakt der Tagung können Sie hier nachvollziehen.

Themenschwerpunkte bildeten die Bestandsanalyse von Cyberrisiken, die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der bestehenden und zukünftigen Versicherungslösungen und ihrer Herausforderungen. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch Vorträge zu Cyberrisiken aus Underwriting-Perspektive.

Den Auftakt bot Hans-Wilhelm Dünn vom Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (Berlin) mit seinem Vortrag "Unsichere Digitalisierung, unsichere Infrastrukturen: Volks- und betriebswirtschaftliche Risiken". Cyber-Kriminalität werde weiterhin zunehmen und größere Schäden anrichten, so Dünn. Als ein besonders anschauliches Beispiel benannte er die in einer Tierpension gespeicherten Daten, etwa zu den Privatadressen und Urlaubszeiten der Kunden.

Zum Thema "Identifikation und Bewertung von Cyber-Risiken: Risikoentwicklung und aktuelle Bedrohungslage" gab Linus Neumann, Hacker und IT-Security Consultant in Berlin, aufschlussreiche Einblicke. Er verdeutlichte, dass beim Umgang mit Cyberrisiken nicht nur die Abwehr von Cyber-Angriffen bei Unternehmen und Versicherern im Vordergrund stehen, sondern auch Resilienz gegenüber diesen aufgebaut werden sollte. Häufig würden insbesondere KMU's im Fall einer Ransom-Attacke (gehackte Daten werden erst gegen Zahlung eines Lösegeldes freigegeben) mit dem Problem konfrontiert, kein sicheres, vom System abgetrenntes Back-up angelegt zu haben und so das geforderte Lösegeld zahlen zu müssen, um an die Daten wieder heranzukommen. Die Präsentation beinhaltete auch die reale Kommunikation zunächst auf Englisch, sodann in fließendem Übergang auf Russisch mit einem Lösegelderpresser.

Dr. Dan Schilbach von der Freien Universität gab sodann einen umfassenden Überblick zum rechtlichen Rahmen der Haftung für Cyber-Risiken. Dies war nicht nur für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Praxis von großem Interesse; auch aus wissenschaftlicher Sicht boten sich hier nicht zuletzt für die einstigen Studierenden des Schwerpunktstudiums Privatversicherungsrecht vertiefte Einblicke.

Mit der Versicherung von Bußgeldern und Erpressungsrisiken beschäftigte sich im Anschluss Rechtsanwalt Dr. Stefan Segger (Ince & Co., Köln). Dabei stellte er die Frage, inwiefern sich die Versicherer mit der Zahlung eines Lösegeldes nach § 129 StGB sogar strafbar machen könnten, was er letztlich im Hinblick auf den Rechtfertigungstatbestand des § 34 StGB ablehnte. Die Versicherung sei auch nicht sittenwidrig i.S.v. § 138 BGB. Diese Denkanstöße haben anschließend durchaus lebhafte Diskussionen ausgelöst.

Rechtsanwalt Dr. Paul Malek (Clyde & Co., Düsseldorf) stellte die aktuell existierenden Versicherungslösungen vor und zeigte dabei die Stärken und Schwächen der GDV-Musterbedingungen und anderer AVB im Vergleich anhand konkreter Klauselbeispiele auf. 

Die besonderen Herausforderungen in der Produktgestaltung bei Groß- und Serienschäden beleuchtete Ole Sieverding von Hiscox (München). Hier erlangt das Thema Kumulrisiken gerade im Bereich Cyber besonderes Gewicht.

Johannes Behrends (Aon, Mühlheim) zeigte weitere spezifische Herausforderungen aus der Sicht des Versicherungsvermittlers auf. Er sieht sich damit konfrontiert, aus der Vielzahl der mittlerweile existierenden Bedingungswerke das für den jeweiligen Kunden am besten geeignete auszuwählen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der immer umfassenderen Beratungspflichten ist dies alles andere als einfach. Thomas Pache (RiskPoint, Frankfurt /M. und Hamburg) und Simon De Jung (SCOR Global P&C SE, Zürich) rundeten das Bild mit ihren Ausführungen aus Underwriting- bzw. Rückversicherungsperspektive ab. Dabei kam verschiedentlich auch das brisante Thema „Silent Cyber“ zur Sprache, also die Frage, inwieweit klassische Sach- und sonstige Schadensversicherungen bereits Cyberrisiken beinhalten (z.B. den infolge eines Hacker-Angriffs ausgelösten Maschinenbrand).

Der mit dieser erstmals durchgeführten Veranstaltung geschaffene Rahmen für Austausch und Diskussion über die Herausforderung „Cyber“ wurde lebhaft genutzt. Zudem machte der im Foyer aufgebaute reichhaltig bestückte Büchertisch der in Berlin ansässigen Bibliothek des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.V. deutlich, wie aufmerksam die Cyberversicherung mittlerweile auch in der Wissenschaft aufgenommen wird.

Zum Abschluss dankte Armbrüster nicht allein den Referenten und dem so lebhaft in den Diskussionen engagierten Publikum, sondern auch dem Organisationsteam des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.V., das mit seiner bewährten Kombination von Professionalität und großem persönlichem Einsatz für einen perfekten Ablauf und ein entspanntes Klima sorgte. Mit Blick auf die Zukunft wies Armbrüster auf weitere diskussionswürdige Themen hin, darunter etwa die internationale Dimension von Cyberattacken in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht oder die geplanten Produktentwicklungen zu einer Cyberversicherung für Verbraucher.

Eine Video-Dokumentation der gesamten Tagung ist abrufbar auf der Homepage des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.V. (www.dvfvw.de).

Der 2. Berliner Cyberversicherungstag soll am Donnerstag, dem 1. Oktober 2020 von 10 bis 16 Uhr stattfinden.

Joint Workshops on Legal and Ethical Challenges of the Use of Artificial Intelligence, especially in the Insurance Sector (19./20. June 2019 and 01./02. Aug. 2019)

Insurance law is more integrated in our daily lives than many people realise. Home and content insurance, travel insurance as well as motor vehicle liability insurance, which every owner of a car is obliged to purchase, are just some of the insurance products that are commonly purchased by consumers. Insurance is not only for consumers but its backing also enables companies to take risks and hence, make innovations and pursue their business. For example, operating a trainline or an airline company encompasses a number of risks against which companies have to be insured so that if a risk occurs, the financial implications of it are met by the insurers, and the businesses can survive. Considering the number of transactions entered into by consumers and businesses every day, the availability of efficient insurance coverage is crucial. 

Artificial intelligence (AI) is increasingly being incorporated in the lives of consumers and companies. While insurance is a contractual relationship the principles of which have been established and continuously developed over centuries, modern AI has the potential of revolutionising the traditional business model of insurance. A close look into the involvement of AI in the formation of insurance contracts as well as the contract performing stages will offer insights into some novel developments in this area of law as well as the challenges they present with regard to legal as well as ethical issues.

For the purposes of developing a research project and a programme for a Workshop a visit was made by Professor Armbruester to Dr Ozlem Gurses from King’s College London on 19-20 June 2019. A second visit took place on 1-2 August 2019 at Freie Universität. Both visits have resulted in the shaping of the program for two Joint Workshops with a number of invited experts on the topic. These workshops are planned for April 2020 in Berlin and June 2020 in London. They shall be open for academics and senior students who take an interest in the matter.


Internationaler Workshop in Neapel: “Law and Medicine: topical Issues of the Medical Malpractice Insurance topics in a German and Italian perspective” (20./21. Mai 2016)

Am 20. und 21. Mai 2016 hat Prof. Dr. Christian Armbrüster gemeinsam mit 11 wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freien Universität Berlin an dem Workshop „Law and Medicine: topical Issues of the Medical Malpractice Insurance topics in a German and Italian perspective“ an der Universität Neapel Federico II teilgenommen. Dieser Workshop wurde von beiden Universitäten gemeinsam ausgerichtet und durch das Center for International Cooperation der Freien Universität Berlin hälftig cofinanziert.

Es handelte sich um die zweite deutsch-italienische Veranstaltung zum Rahmenthema „Law and Medicine“. Schon im Jahr 2014 waren Prof. Dr. Christian Armbrüster und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Universität Federico II in Neapel. Die Publikation der Ergebnisse des vorangegangenen Workshops hat sowohl in Deutschland als auch in Italien eine erfreulich starke Resonanz gefunden.

Im Rahmen des Workshops wurde die „Medical Malpractice“ diskutiert, d.h. die praktischen Aspekte sowie die rechtlichen Auswirkungen von Behandlungsfehlern, insbesondere auf Versicherungsverträge. Gemäß dem interdisziplinären Charakter der Thematik waren neben Juristen (darunter Professoren, Doktoranden und Richter) auch Genetiker, Wirtschaftswissenschaftler und Soziologen auf dem Workshop vertreten.

Ein thematischer Schwerpunkt lag auf der Analyse der Auswirkungen der Kodifizierung des deutschen Behandlungsvertrages (§§ 630a-h BGB) und der Arzthaftung sowohl im deutschen als auch im italienischen Recht. Für den Moment sieht das italienische System keine Regelung des Behandlungsvertrages vor. Daher wird dieses Problem in zahlreichen Urteilen diskutiert. Dennoch gibt es bis jetzt keine etablierte einheitliche Rechtsprechung, was häufig zur Konsequenz hat, dass der behandelnde Arzt mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert wird. Darüber hinaus ist Italien eines der wenigen Länder, in denen medizinische Haftung auch strafrechtliche Folgen hat. Um diese unbefriedigende Rechtslage zu verbessern, wurde 2012 das neue Gesetz „dl Balduzzi“ eingeführt, das eine Lösung der genannten Problematik herbeiführen sollte. Auch wenn dieses Gesetz als ein geeignetes Mittel für die Überwindung dieser Situation betrachtet wurde, hat es keine Verbesserung gebracht. Das Gesetz erfordert eine obligatorische Versicherung für Ärzte, ohne dabei die Versicherer zu verpflichten, eine solche Versicherung anzubieten. Daher werden diese Versicherungen oft nicht angeboten oder sind zu teuer. Dagegen hat der deutsche Gesetzgeber im Februar 2013 das „Patientenrechtegesetz“ eingeführt, welches den Patientenrechtsstatus verbessert. Seitdem sind die sich aus dem Behandlungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten der Patienten in den §§ 630a ff. BGB geregelt. Auch wenn die deutsche Gesetzgebung die medizinische Haftung transparenter macht, und die Rechtsgrundlage für gelungen gehalten werden kann, stellt sie zu einem großen Teil nur eine Kodifizierung der etablierten Rechtsprechung des deutschen BGH dar. Im Ergebnis wurde deutlich, welche Anregungen die in Deutschland gemachten Erfahrungen für eine geplante gesetzliche Regelung der Materie in Italien bieten können.

Während des Workshops wurden auch zwei „Round Table“ organisiert, an dem ein Vergleich der Rechtslage in weiteren europäischen sowie in außereuropäischen Ländern stattfand. Dabei ergab sich ein höchst differenziertes und interessantes Bild.

Die Ergebnisse des Workshops sollen in einer Publikation einer breiteren wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Workshop hat über die gewonnenen inhaltlichen Erkenntnisse für die künftige Praxis dazu beigetragen, die schon bestehenden Beziehungen zwischen der Universität Neapel Federico II und dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zu vertiefen und so die Basis für eine erfolgreiche Fortsetzung der Zusammenarbeit zu schaffen.

Dr. Francesco Romano


Internationaler Workship in Neapel: "The impact of genetic data on medicine and insurance practice" (09./10. Mai 2014)

Am 09. und 10. Mai 2014 hat Prof. Dr. Christian Armbrüster gemeinsam mit 12 wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freien Universität Berlin an dem Workshop „The impact of genetic data on medicine and insurance practice“ an der Universität Neapel Federico II teilgenommen. Dieser workshop wurde von beiden Universitäten gemeinsam ausgerichtet und durch das Center for International Cooperation der Freien Universität Berlin hälftig cofinanziert.

Au dem workshop wurden die verschiedenen Probleme diskutiert, die sich beim Umgang mit genetischen Daten in der medizinischen Praxis und insbesondere in Versicherungsverträgen ergeben. Gemäß dem interdisziplinären Charakter der Thematik waren neben Juristen auch Genetiker, Biochemiker, Wirtschaftswissenschaftler und Soziologen auf dem workshop vertreten.  

Ein thematischer Schwerpunkt lag auf der Analyse der Auswirkungen des deutschen Gendiagnostikgesetzes (GenDG) auf den Abschluss und die Durchführung von Versicherungsverträgen. Mit dieser Schwerpunktsetzung konnte ein doppelter Zweck erreicht werden: Zum einen wurden Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des deutschen Rechts gewonnen. Dafür galt zu analysieren, inwiefern sich die Regelungen des GenDG in der Praxis bewährt haben, welche der im Gesetzgebungsverfahren kontrovers diskutierten Punkte weiterhin als unbefriedigend geregelt erscheinen und wo ansonsten Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Zum anderen wurde deutlich, welche Anregungen die in Deutschland gemachten Erfahrungen für eine geplante gesetzliche Regelung der Materie in Italien bieten können.

Während des Workshops wurde auch ein „Round Table“ organisiert, an dem ein Vergleich der Rechtslage in weiteren europäischen sowie in außereuropäischen Ländern stattfand. Dabei ergab sich ein höchst differenziertes Bild, von der Abwesenheit jeglicher Regelung bis hin zu ausgefeilten und strengen Restriktionen.

Die Ergebnisse des Workshops sollen in einer Publikation einer breiteren wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Workshop hat über die gewonnenen inhaltlichen Erkenntnisse für die künftige Praxis dazu beigetragen, die bestehenden Beziehungen zwischen der Universität Neapel Federico II und dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zu vertiefen und so die Basis für eine erfolgreiche Fortsetzung der Zusammenarbeit zu legen.

 Francesco Romano (Università Federico II Napoli; derzeit Fachbereich Rechtswissenschaft, FU Berlin)