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Empfehlungsschreiben

Überdurchschnittlich qualifizierte Studierende, die in von mir abgehaltenen Lehrveranstaltungen Leistungen erbracht haben, können sich gern wegen eines Empfehlungsschreibens für ein Auslandsstudium (LL.M. etc.) an mich wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Anfrage nur sinnvoll ist, wenn sowohl im Grundstudium als auch - sofern bereits abgelegt - in jedem Teil der Ersten Juristischen Prüfung insgesamt mindestens ein "vollbefriedigend" erlangt wurde. Ein entsprechender Nachweis (pdf genügt) ist der Anfrage beizufügen.