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7. Cyberversicherungstag

Am 10. Oktober 2025 fand an der Freien Universität erneut der Cyberversicherungsrechtstag
in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft e.V. (DVfVW)
sowie dem Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V. statt. Über 100
Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung der Organisatoren Prof. Dr. Christian
Armbrüster (FU Berlin), Thomas Pache (BHSI) und Dr. Dan Schilbach (Clyde&Co) und
nahmen vor Ort im Hörsaal oder online an der Veranstaltung teil.

Bereits am Abend zuvor bot die informelle Vorabendveranstaltung in den Kanzeleiräumen von
Wilhelm Rechtsanwälte in Charlottenburg die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern
auszutauschen. Petra Ruf und Dr. Fabian Herdter hießen die Gäste willkommen und stellten
auch den Berliner Künstler Volker Bartsch vor, dessen Werke in den Räumen der Kanzlei
ausgestellt sind.

Der Cyberversicherungsrechtstag am Freitag wurde von Prof. Armbrüster eingeleitet, der
aktuelle Cybervorfälle – etwa beim Flughafen BER und bei Jaguar Land Rover – als Beleg für
die anhaltende Relevanz der Veranstaltungsreihe anführte. Dies werde die zunehmende
Teilnehmerzahl gegenüber den Vorjahren bestätigt.

Im ersten Vortrag widmete sich Christian Taube (Beazley Security) den Schadensentwicklungen
in der Cyberversicherung. Er knüpfte an seinen Vortrag auf dem
5. Cyberversicherungsrechtstag 2023 an und stellte fest, dass sich viele seiner damaligen
Prognosen bestätigt hätten: KI spiele inzwischen eine größere Rolle bei Cyberangriffen und es
ließen sich sowohl Lieferketten- als auch Social-Engineering-Angriffe vermehrt beobachten.
Der Referent stellte sodann die Kosten eines Ransomware-Angriffs dar und wies darauf hin,
dass die Fälle, in denen ein Lösegeld gezahlt wird, rückläufig sind. Er illustrierte die
zunehmenden Lieferketten-Angriffe anhand eines aktuellen Beispiels („Shai-Hulud-Wurm“).
Abschließend adressierte er auch die Bedeutung von KI im Cyberbereich als „Elefant im
Raum“: KI könne nicht nur als Werkzeug der Angreifer, sondern auch zur Verteidigung gegen
Cyberangriffe eingesetzt werden. Sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer müssten
den Umfang ihrer Cyberdeckung kritisch prüfen und gegebenenfalls an mögliche KI-Schäden
anpassen (Nutzung von geistigem Eigentum, Personenschäden, Halluzinationen).

Nach einer ersten Kaffeepause präsentierten Dominik Schürger (FU Berlin) und Thomas
Droberg (Marsh) Cyberrisiken als Kumulrisiken und stellten Überlegungen zu deren
Bewältigung an. Droberg leitete den Vortrag mit einer Einführung in das Thema Kumulrisiken
ein und wies insbesondere auf die Besonderheiten des globalen „Cyberkumuls“ hin. Neben den
klassischen gesetzlichen und vertraglichen Instrumenten stünden dem Cyberversicherer
insbesondere die Serienschadenklausel als auch die sog. Kumulschadengrenze zur Verfügung,
um Kumulrisiken zu bewältigen. Schürger illustrierte dies anhand der Cyber-AVB und verwies
auf die in der Schweiz etablierte aufsichtsrechtliche Lösung („Schweizer Kappungsgrenze“).
Droberg gab aus der Praktikerperspektive hierzu einen kurzen Marktüberblick und ging dann
auf die Problematik „Silent Cyber“ ein. Neben der Cyberversicherung könnten demnach auch
andere Sparten durch Cyberrisiken betroffen sein, wobei das Deckungsverhältnis hierbei oft
unklar sei. Auch hierfür stünden dem Versicherer verschiedene Instrumente im Underwriting
oder in der Vertragsgestaltung zur Verfügung, die die Referenten abschließend aufzeigten.

Es folgte der Vortrag von Dr. Christian Eley (Aon) zum Verhältnis der Cyberversicherung zur
Vertrauensschadensversicherung (VSV). Der Referent stellte zunächst die einer VSV
zugrundeliegenden Konstellationen vor: Die vorsätzliche Schädigung des Versicherungsnehmers
könne demnach sowohl durch eine Vertrauensperson („Innentäter“) als auch durch
Dritte erfolgen. Dies wurde anschließend anhand des Urteils des LG Hagen (Urt. v. 15.10.2024
– 9 O 258/23) veranschaulicht, bei dem das Gericht eine Netzwerksicherheitsverletzung bei
einem Dritten (Lieferant) nicht als versichert ansah. Der Referent legte dar, dass eine Deckung
in der VSV unabhängig von der Netzwerksicherheitsverletzung bestehe, und arbeitete die
Unterschiede zwischen den Deckungskonzepten heraus. Zuletzt erörterte er konkrete
Deckungssituationen (BU, Wiederherstellung, Lösegeld) und wies auf Probleme bei dem
Verhältnis von Cyberversicherung und VSV im Regulierungsverhalten des Versicherers hin.

Nach der Mittagspause erörterte Dr. Florian Höld (BLD) die Deckung von Phishing und
Pharming in der Cyber- und Hausratversicherung. Er eröffnete seinen Vortrag mit einem
kompakten Problemaufriss („Mensch als Schwachstelle“) und erläuterte die Begrifflichkeiten.
Mangels Legaldefinition bestimme sich die Deckung im Einzelfall nach den individuellen
AVB, wie im Folgenden anhand der Urteile des LG Hamburg (Urt. v. 12.12.2024 - 332 O
187/23), LG Berlin II (Urt. v. 27.05.2025 - 24 O 250/24) und LG Hagen (Urt. v. 15.10.2024 –
9 O 258/23) dargelegt wurde. In den ersten beiden Fällen beinhaltete der Hausratsversicherungsvertrag
eine Zusatzklausel für „Cyberschutz“ bzw. „Zahlungsverkehr im
Internet“. Die Gerichte legten unter Zugrundelegung der Zahlungsmodalitäten im Sachverhalt
die AVB dahingehend aus, dass kein Versicherungsschutz bestehe. In Anknüpfung an den
vorherigen Vortrag erörterte der Referent letztlich die Argumente des LG Hagen und würdigte
die Entscheidung im Hinblick auf die Wirksamkeit der Klausel positiv.

Hieran schloss Jan Spittka (Clyde&Co) seinen Vortrag zum Schadensersatz bei DSGVOVerstößen
an. Nach einem Verweis auf ein aktuelles Urteil des BGH (Urt. v. 18.11.2024 –
VI ZR 10/24) zur Schadensbestimmung beim „reinen Kontrollverlust“ von Daten stellte der
Referent die verschiedenen Modelle individueller und kollektiver Rechtsdurchsetzung von
DSGVO-Schadensersatzansprüchen nach einem Cyberangriff in einem Überblick dar. Mangels
hoher Streitwerte sei eine Tendenz von Legal-Tech-Kanzleien in Richtung Inkassounternehmen
und Prozessfinanzierer bzw. Verbraucherverbände zu erkennen. Bemerkenswert sei hierbei,
dass Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten, etwa den Niederlanden, Verbandsklagen vor
deutschen Gerichten erheben würden. Der Referent äußerte sich sodann zur (eher
beklagtenfreundlichen) Beweislast und zu verschiedenen Schadenspositionen. Er wies in
diesem Zusammenhang auf die EuGH-Rechtsprechung zu den Sicherheitsmaßnahmen (TOMs)
sowie den neu eingeführten § 273a ZPO (Schutz von Geschäftsgeheimnissen) hin. Sein Vortrag
wurde von Auszügen aus vorvertraglichen Anschreiben und Klageschriften begleitet, die die
vorgestellten Probleme anschaulich illustrierten.

Abgerundet wurde der Cyberversicherungstag durch den Vortrag von Daniel Schätzle und Prof.
Niko Härting (beide Härting Rechtsanwälte) zu den regulatorischen Hintergründen der
Cybersicherheit. Er begann mit einem Überblick über die Rechtsgrundlagen auf nationaler und
europäischer Ebene. Im Vordergrund stand dabei die NIS-2-RL, welche derzeit in deutsches
Recht umgesetzt werden soll. Schätzle legte dar, dass der Anwendungsbereich sehr weit gefasst
sei und die Anwendung im Einzelfall durch unbestimmte Rechtsbegriffe erschwert werde
(„vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten“). Er nannte einige Beispiele und erörterte den im
Umsetzungsgesetz vorgesehenen Pflichtenkatalog, der neben Melde- und Informationspflichten
auch das Risikomanagement betreffe. Der Referent widmete sich sodann dem Digital 
Operational Resilience Act (DORA), der sich an die Finanzwirtschaft und damit auch an
Versicherungsunternehmen richte. Auch hierbei stünden umfassende Risikomanagementpflichten
im Mittelpunkt. Insbesondere die Prüfung von IKT-Drittparteienrisiken stelle eine
bedeutsame Herausforderung dar. Im Folgenden präsentierte Schätzle einen Überblick über den
Cyber Resilience Act (CRA) und hob die Einteilung von Produkten in verschiedene
Sicherheitsstufen und hieran anknüpfende Pflichten hervor. Zum Abschluss äußerten sich beide
Referenten zu aktuellen Entwicklungen, wie dem Vorschlag einer stärker zentralisierten
Datenschutzaufsicht.

Prof. Armbrüster dankte in seinen Schlussworten den Referenten, Teilnehmern und
Unterstützern der Veranstaltung. Er wies abschließend darauf hin, dass Themenvorschläge für
den nächsten Cyberversicherungsrechtstag, der am 2. Oktober 2026 stattfinden wird, bereits
entgegengenommen werden.

Victor Claussen
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster
Freie Universität Berlin