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Hinweis: Wiederholungsklausur im Strafverfahrensrecht

News vom 03.07.2018

Liebe Studierende,

Gegenstand der Wiederholungsklausur zum Strafverfahrensrecht ist der in der Vorlesung im WS 2017/2018 behandelte Stoff. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf den Themen

  • Verfahrensgrundsätze
  • Durchsuchung
  • Beschlagnahme
  • U-Haft
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • § 81 a StPO

Zusätzlich werden auch Fragen zu allgemeinen Problemen des Strafverfahrensrechts gestellt.

Sie sollten insbesondere darauf achten, juristisch sauber und problemorientiert zu arbeiten. Es wird erwartet, dass Sie die juristische Methodik beherrschen und Schwerpunkte in der Klausur fallbezogen erkennen und diese auch innerhalb des Gutachtens umsetzen können.

Für die Wiederholungsklausur wünsche ich Ihnen viel Erfolg!