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Art and Crime: Strafrecht zw. Deepfakes, Kunst und digitaler Manipulation

News vom 29.06.2026

Dr. Lisa Eisenberger / Prof. Dr. Carsten Momsen
Art and Crime: Strafrecht zwischen Deepfakes, Kunst und digitaler Manipulation

Prof. Momsen und Dr. Lisa Eisenberger bieten im WS 2026/27 ein Seminar zum Thema

"Strafrecht zwischen Deefakes, Kunst und Manipulation" an. 

Die Vorbesprechung findet am 9.7.2026 um 17 Uhr s.t. in Raum 2204 (Boltzmannstr. 3) statt. Zu diesem Zeitpunkt findet auch die endgültige Vergabe der Themen statt. 

ACHTUNG ALLE THEMEN SIND BEREITS VERGEBEN!.

1. Deepfakes und strafrechtlicher Persönlichkeitsschutz
Schützt das geltende Strafrecht hinreichend vor KI-generierten Identitätsverletzungen?
Deepfakes ermöglichen die täuschend echte Darstellung von Personen in Situationen, die tatsächlich nie stattgefunden haben. Die Arbeit soll untersuchen, welche Rechtsgüter durch solche Manipulationen betroffen sind und ob das geltende Strafrecht ausreichenden Schutz vor KI-generierten Identitätsverletzungen bietet. Dabei sind insbesondere Persönlichkeitsrechte, digitale Identität sowie mögliche Schutzlücken zu analysieren.
https://kripoz.de/2025/12/01/strafrechtlicher-persoenlichkeitsschutz-vor-deepfakes/ - VERGEBEN


2. Sexualisierte Deepfakes und Strafbarkeitslücken
Besteht ein eigenständiger kriminalpolitischer Regelungsbedarf?
Die Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Arbeit soll untersuchen, inwieweit das geltende Strafrecht solche Darstellungen erfasst und ob bestehende Normen einen ausreichenden Schutz der Betroffenen gewährleisten. Dabei sind auch aktuelle Reformvorschläge und kriminalpolitische Überlegungen einzubeziehen.
21/4949 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt - VERGEBEN


3. § 201a StGB und künstlich erzeugte Bilder
Erfasst § 201a StGB auch vollständig synthetische Inhalte?
§ 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich vor bestimmten Bildaufnahmen und deren Verbreitung. Zu untersuchen ist, ob die Norm auch vollständig künstlich erzeugte Bilder und Videos erfasst oder ob ihr Anwendungsbereich auf reale Aufnahmen beschränkt ist. Die Arbeit soll insbesondere die Auslegung der Tatbestandsmerkmale sowie mögliche Regelungslücken analysieren.
-Da KI-Bilder synthetisch und nicht durch eine reale Kamera erzeugt werden, greift der klassische § 201a StGB bei der Erstellung rechtlich meist nicht. Kurz dazu auch: https://nsw-online.com/article/deepfakes-im-straf-und-strafverfahrensrecht/
- VERGEBEN

4. Deepfakes und Strafprozessrecht
Welche neuen Herausforderungen für Beweiswürdigung und Wahrheitsermittlung ergeben sich durch Deepfakes?
Digitale Manipulationen erschweren die Einschätzung der Authentizität von Bild-, Video- und Tonaufnahmen. Die Arbeit soll untersuchen, welche Herausforderungen Deepfake-Technologien für die strafprozessuale Wahrheitsermittlung und richterliche Beweiswürdigung mit sich bringen. Dabei können insbesondere Fragen der Sachverständigenbegutachtung, der Beweissicherheit und möglicher Anpassungsbedarfe im Strafverfahren behandelt werden.
https://nsw-online.com/article/deepfakes-im-straf-und-strafverfahrensrecht/ - VERGEBEN


5. Plattformverantwortung und Deepfakes
Welche Verantwortung tragen digitale Plattformen für KI-generierte Rechtsverletzungen?
Die Verbreitung von Deepfakes erfolgt regelmäßig über soziale Netzwerke und digitale Plattformen. Die Arbeit soll untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen Plattformbetreiber strafrechtlich für die Verbreitung rechtswidriger Deepfakes verantwortlich gemacht werden können. Dabei sind insbesondere Fragen der Täterschaft und Teilnahme durch Unterlassen, Garantenstellungen, Kenntnisanforderungen sowie die Grenzen strafrechtlicher Verantwortungszuschreibung im digitalen Raum zu analysieren.
- Ersteller von Deepfakes können wegen Betrugs, Beleidigung, Volksverhetzung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten belangt werden. Gegen Plattformen selbst greift das Gesetz dann, wenn sie von Rechtsverletzungen Kenntnis erlangen und nicht angemessen darauf reagieren
https://verfassungsblog.de/ki-grok-deepfakes-strafrecht/ _ VERGEBEN


6. Politische Deepfakes und demokratische Willensbildung
Reichen die bestehenden Straftatbestände aus, um politische Deepfakes als Gefahr für demokratische Entscheidungsprozesse zu erfassen?
Politische Deepfakes können geeignet sein, öffentliche Debatten und demokratische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Die Arbeit soll untersuchen, ob das geltende Strafrecht ausreichende Instrumente zum Schutz demokratischer Willensbildung bereithält oder ob zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. Dabei können auch internationale Entwicklungen und aktuelle Regulierungsansätze berücksichtigt werden.
- Bislang existiert im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) kein spezifischer Straftatbestand, der die Erstellung und Verbreitung politischer Deepfakes als Angriff auf die demokratische Öffentlichkeit unter Strafe stellt. Bei der Verfolgung greifen oft nur allgemeine Delikte, die schwer nachweisbar sind - VERGEBEN

7. Satire zwischen Kunstfreiheit und Ehrschutz Zulässige Überspitzung oder strafbare Ehrverletzung?
Satire lebt von Überzeichnung, Provokation und Kritik. Die Arbeit soll untersuchen, wie die Rechtsprechung die Grenzen zwischen zulässiger satirischer Zuspitzung und strafbarer Ehrverletzung zieht.
https://iurratio.de/journal/beleidigung-von-politikern-durch-kunst - VERGEBEN

8. NS-Symbolik und Kunstfreiheit
In welchem Umfang kann die Kunstfreiheit die Verwendung nationalsozialistischer Symbole im Anwendungsbereich der §§ 86, 86a StGB rechtfertigen?
Die Verwendung nationalsozialistischer Symbole ist grundsätzlich strafbewehrt. Die Arbeit soll untersuchen, welche Bedeutung die Kunstfreiheit für die Anwendung der §§ 86, 86a StGB besitzt und unter welchen Voraussetzungen eine privilegierte Verwendung im künstlerischen Kontext zulässig sein kann.
- Der Fall Jonathan Meese (2013): Der Aktionskünstler zeigte in einer Diskussionsveranstaltung und in Performances wiederholt den Hitlergruß. Das Landgericht Kassel sprach ihn frei, da die Handlungen eindeutig dem Kunstkontext und einer theatralischen Überhöhung dienten und nicht als politisches Bekenntnis zu werten waren. - VERGEBEN


9. Kunst, Religion und § 166 StGB
Ist § 166 StGB im Lichte moderner Kunstfreiheit und gesellschaftlicher Pluralisierung noch zeitgemäß?
Kunst setzt sich häufig kritisch oder provokativ mit religiösen Inhalten auseinander. Die Arbeit soll untersuchen, welche Funktion § 166 StGB heute erfüllt und wie sich strafrechtlicher Religionsschutz zur Kunstfreiheit verhält. Dabei sind auch aktuelle gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussionen einzubeziehen.
- Spannende Fälle:
Die „Idomeneo“-Absetzung an der Deutschen Oper Berlin (2006)
In einer Inszenierung der Mozart-Oper Idomeneo von Hans Neuenfels wurden die abgeschlagenen Köpfe von Poseidon, Jesus, Buddha und dem Propheten Mohammed auf Stühle gestellt. Aus Angst vor gewaltsamen Protesten und einer potenziellen Störung des öffentlichen Friedens setzte die Operndirektion das Stück im Herbst 2006 vorübergehend ab
Das Satiremagazin „Titanic“ (Mehrere Verfahren)
Sachverhalt: Das Magazin bildete 2012 Papst Benedikt XVI. auf der Titelseite mit gelben Flecken auf der Soutane ab (Anspielung auf die Vatileaks-Affäre). Es folgten einstweilige Verfügungen und Anzeigen nach § 166 StGB - VERGEBEN


10. Aktionskunst und strafbare Protestformen
Sind Regelverstöße Teil legitimer Kunst oder strafrechtlich irrelevant?
Aktionskunst und politische Protestaktionen bewegen sich häufig an der Grenze zur Strafbarkeit. Die Arbeit soll untersuchen, inwieweit Regelverstöße Teil eines künstlerischen Konzepts sein können und welche Bedeutung der Kunstfreiheit bei der strafrechtlichen Bewertung solcher Aktionen zukommt.
- Wer im Namen der Aktionskunst fremdes Eigentum verändert oder beschädigt, erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Sachbeschädigung. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das sogenannte Adbusting, das künstlerische oder politische Verändern von Werbeflächen. Ob dies durch die Kunstfreiheit gedeckt ist, wird von Gerichten von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/lakonisch-elegant-27-aktionskunst-vs-strafgesetzbuch-wie-100.html .- VERGEBEN

11. Kunst oder Fälschung
Der Fall Beltracchi: Wo verläuft die strafrechtliche Grenze zwischen Fälschung und Neuinterpretation?
Die Fälschung von Kunstwerken ist häufig eine künstlerische Meisterleistung, gelegentlich erscheint sie „besser“ als das Original.
https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/millionenbetrug-kunstfaelscher-muss-sechs-jahre-in-haft-a-794348.html?sara_ref=re-so-app-sh - VERGEBEN

12. Kunstfälschung als organisierte (Wirtschafts-) Kriminalität?
Der Fall Driessen:
Gibt es Besonderheiten gegenüber „normaler“ Wirtschaftskriminalität – welche Rechtsgüter sind betroffen?
https://www.tagesschau.de/kultur/millionen-betrug-falsche-giacometti-skulpturen-100.html - VERGEBEN

13. (NS-) Raubkunst – strafrechtliche Aspekte?
Erpressung, Hehlerei, Zurechnung, Verjährung
https://www.tagesschau.de/kultur/ns-raubkunst-schiedsgericht-100.html - VERGEBEN

14. Kunst in Zollfreilagern
Steuerstrafrechtliche Aspekte sowie eine mögliche Relevanz der Entziehung von kulturell bedeutsamen Gütern der Allgemeinheit. - VERGEBEN

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