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Seminar z. Whistleblowing in Deutschland, Europa und USA - WS 25/26

News vom 24.06.2025

Prof. Dr. Momsen
Dr. Möhlenbeck
WM Böttcher

Im Wintersemester 2025/2026 bietet Prof. Momsen mit Frau Dr. Möhlenbeck und Frau WM Böttcher ein Seminar zu 

Whistleblowing in Deutschland, Eurpa und USA 

an. 

Die Vorbesprechung findet am 11. Juli 2025 um 12 Uhr s.t. in Raum 3302 statt. Die Themenliste finden Sie unten stehend. Zur Anmeldung schreiben Sie bitte eine Mail an lsmomsen@zedat.fu-berlin.de unter Nennung des Erstwunschthemas und eines Zweitwunsches, bitte nutzen Sie für die Anmeldung Ihre Zedat-Adresse. Endgültig vergeben werden die Themen in der Vorbesprechung. 

Thema
 
2. Europäischer Hinweisgeberschutz (Ausgewählte Darstellung und Analyse einer Rechtsordnung in Europa (außer Deutschland)) 
3. Europäischer Hinweisgeberschutz (Ausgewählte Darstellung und Analyse einer Rechtsordnung in Europa (außer Deutschland)) 
4. Möglichkeit der Übertragung der Meldestellenfunktion auf Dritte in den Umsetzungsgesetzen der europäischen Länder (national und international)
5. Wann greift der Hinweisgeberschutz nach den Umsetzungsgesetzen der europäischen Länder (persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich)?
 Gehen Sie hier insbesondere auf folgende Urteile ein: ArbG Hamm, Urteil vom 16.02.2024, 2 Ca 1229/23; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2024, 7 SLa 306/24; LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2025, 3 SLa 537/24
6. Schaffung von Anreizen zur Nutzung der internen Meldestellen in der EU Whistleblowing Richtlinie sowie in den Umsetzungsgesetzen der europäischen Länder
7. Das Spannungsfeld zwischen Hinweisgeberschutz und Schutz der vom Hinweis betroffenen Personen (Ansätze und Regelungen in den Umsetzungsgesetzen der europäischen Länder und den USA)
8. Das Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Hinweisgebers und den Vorschriften der DSGVO am Beispiel eines möglichen Auskunftsanspruchs über die Person des Hinweisgebers nach Art. 14 DSGVO
  Erläutern Sie das Thema anhand des Urteils: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2018, 17 Sa 11/18
 
10. Garantenstellung der Mitarbeiter von Meldestellen für die künftige Verhinderung von Straftaten 
 
14. Ethische Aspekte der Belohnung von Hinweisgebern (Vor- und Nachteile, historische Betrachtung der Regelungen in den USA und Europa, Zubilligung auch an Tatbeteiligte)
16. Anforderungen an die Qualität (anonymer) Hinweise für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, speziell für die Anordnung von strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen
 (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 14.04.2024, 18 Qs 49/23 sowie die aktuelle presseöffentliche Diskussion um die Forderung der StA Fulda nach Nennung des Namens eines Hinweisgebers)
 
18. Vergleich der Sanktionsvorschriften der Umsetzungsgesetze der europäischen Länder bei Verstoß gegen die, die zwingenden Vorgaben der EU Whistleblowing Richtlinie umsetzenden, nationalen Vorschriften (z.B. § 40 HinSchG)
 
 

 

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