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Gemeinsames Seminar Grundlagen des Strafrechts

News vom 25.01.2018

Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Seher
25.1.2018


Seminarankündigung

Im Sommersemester 2018 veranstalten wir gemeinsam ein Seminar zu Fragen der
Grundlagen des Strafrechts.

Anhand verschiedener Themenfelder aus dem Bereich der Straftheorien, der Dogmatik von Tatbestand und Schuld und weiterer Einzelfragen sollen Grundlagenfragen des Strafrechts veranschaulicht und diskutiert werden. Die beiden Veranstalter vertreten zu den ausgewähl-ten Themen durchaus verschiedene Standpunkte, und daher steht die kontroverse Diskussion im Mittelpunkt des Seminarkonzeptes.

Für eine erfolgreiche Teilnahme werden die Übernahme eines Referates und dessen schriftliche Ausarbeitung (ca. 20 bis 25 Seiten) sowie die regelmäßige aktive Teilnahme an den Seminarstunden vorausgesetzt.

Interessierte können sich ab sofort im Sekretariat unter Angabe des Themenwunsches anmelden (lehrstuhl.seher@rewiss.fu-berlin.de).

Die Vorbesprechung findet am Mittwoch, 14.2.2018 um 11 Uhr c.t. in R. 4405 statt. Dort erfolgt auch die verbindliche Themenvergabe.

Das Seminar findet während der Vorlesungszeit des Sommersemesters immer dienstags, 16-18 Uhr in R. 1122 statt.

Themenliste:
1. Straftheorien I: Sinn und Grenzen der positiven Generalprävention
2. Straftheorien II: Wert und Grenzen von Vergeltungstheorien
3. Formen und Legitimität eines „symbolischen Strafrechts“
4. Die Bedeutung der Zurechnung im objektiven Tatbestand
5. Kausalität und Zurechnung bei Gremienentscheidungen
6. Was ist ein „erlaubtes Risiko“?
7. Die Bedeutung der Zurechnung im subjektiven Tatbestand (Abweichungen vom vorgestellten Kausalverlauf)
8. Das voluntative Vorsatzelement und der Schuldbegriff
9. Warum ist der Versuch einer Straftat strafwürdig?
10. Schließt eine actio libera in causa die Berufung auf Schuldunfähigkeit aus?
11. Begründet ein Handeln im Dilemma eine übergesetzliche Entschuldigung?
12. Kann und sollte man Unternehmen bestrafen?