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Hinweise zum Prüfungskolloquium "Kriminologie B" im Sommersemester 2026

News vom 15.05.2026

Das Prüfungskolloquium Kriminologie von Herrn Prof. Dr. Hoffmann-Holland findet an folgenden Terminen statt:

Do. 02.07.2026, Raum 2204 (Boltzmannstr. 3)

Fr. 03.07.2026, HFB/K II Konferenzraum (Garystr. 35-37)

HINWEISE ZUM KOLLOQUIUM "KRIMINOLOGIE B"

1. Verteidigung der Studienabschlussarbeit

Nach § 13 Abs. 6 SPO wird die Studienabschlussarbeit in einem ca. 15-minütigen Vortrag verteidigt. Für diesen Vortrag empfehle ich Folgendes:

  • Führen Sie in die Problemstellung des Themas ein, greifen Sie dann aus Ihrer Studienabschlussarbeit ein oder zwei besonders interessante Einzelfragen heraus und konzentrieren Sie den Vortrag hierauf. Es wird kaum möglich sein, die ganze Arbeit innerhalb von 15 Minuten darzustellen.
  • Sie sind nicht an die Thesen Ihrer Studienabschlussarbeit gebunden. Vielmehr dient eine „Verteidigung“ gerade dazu, Hinweise aus den beiden Gutachten zu der Arbeit aufzugreifen und Darstellungen zu verbessern, die weniger gut gelungen waren. Auch thematische Ergänzungen können sinnvoll sein (speziell, wenn sie in den Gutachten angeregt worden waren). Dabei wird berücksichtigt, dass der Zeitraum zur Einsichtnahme recht kurz war.
  • Halten Sie den Vortrag nach Möglichkeit frei. Damit zeigen Sie, dass Sie die Materie beherrschen, über die Sie sprechen. Stichwortkarten dürfen gerne benutzt werden.
  • Bitte entwerfen Sie ein Handout von ein bis maximal zwei Seiten, das die Gliederung Ihres Gedankenganges, einige Kernthesen und ‒ soweit sinnvoll oder für das Verständnis notwendig ‒ zentrale Gesetzesvorschriften oder Kernsätze einer wichtigen Gerichtsentscheidung im Wortlaut enthält.
  • Bitte bringen Sie Ihr Handout in genügender Anzahl ausgedruckt in die Veranstaltung mit.
  • Eine PowerPoint-Präsentation ist kein zugelassenes Hilfsmittel.

 

In der anschließenden, auch etwa 15-minütigen Diskussion wird an Ihren Vortrag und Ihre Studienabschlussarbeit angeknüpft. Gerade hier geht es darum, dass Sie Ihre Thesen „verteidigen“ ‒ oder auch unter einem neuen Gesichtspunkt verändert vertreten. Fragen können dabei von mir, von der/dem Beisitzenden und den anderen Teilnehmern des Kolloquiums gestellt werden.

Die (zusammengefasste) Note für die Studienabschlussarbeit setzt sich gem. § 13 Abs. 6 S. 8 der Studien- und Prüfungsordnung zu 70% aus der Punktzahl für den schriftlichen Teil der Studienabschlussarbeit und zu 30% aus der Punktzahl für den mündlichen Teil der Studienabschlussarbeit (Verteidigung) zusammen.

 

 

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