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Promotion

Voraussetzungen für eine Annahme als Doktorand/Doktorandin

I. Vorbemerkung

Eine Promotion hat nicht den Zweck, mäßige Examensergebnisse zu kompensieren oder sich auf die Schnelle berufliche Vorteile zu verschaffen. Sie dient allein Forschungszwecken. Wer nicht von dieser Zielsetzung geleitet wird, kann nicht zur Betreuung angenommen werden.

Der Bewerber/die Bewerberin muss nachweisen, dass seine/ihre wissenschaftlichen Interessen auf dem Gebiet des gesamten Strafrechts/Strafprozessrechts liegen. Es genügt nicht, wenn der Bewerber anführt, sich schon während des Studiums für die gesamten Strafrechtswissenschaften interessiert zu haben. Wer sich bereits an anderen Lehrstühlen beworben hat oder noch bewirbt, wird nicht angenommen.

 

II. Betreuungsvoraussetzungen

1. Als Doktorand/Doktorandin wird nur zur Betreuung angenommen, wer seine wissenschaftliche Befähigung nachweisen kann. Das ist der Fall, wenn der Bewerber/ die Bewerberin (alternativ)

a) die Erste Juristische Prüfung oder das Zweite Juristische Staatsexamen mit mindestens 10,00 Punkten bestanden hat. Dabei muss dieser Punktwert – soweit dies bei der jeweiligen Prüfung zutrifft – auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung erreicht worden sein;

b) das Studium an der Freien Universität Berlin oder an einer mit ihr kooperierenden Hochschule abgeschlossen und die Erste Juristische Prüfung mit der Note „Vollbefriedigend“ bestanden und er/sie diese Note auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung erreicht hat;

c) die Erste Juristische Prüfung auch im Bereich der staatlichen Pflichtfachprüfung mit mindestens 8,00 Punkten bestanden hat, die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 PromO erfüllt und mir darüber hinaus persönlich aus Lehrveranstaltungen (Übungen, Seminare) oder in sonstiger Weise (Lehrstuhltätigkeit oder Tätigkeit als Korrekturassistent) bekannt ist.

2. Bei ausländischen Interessenten, die die Promotionsvoraussetzungen erfüllen, gelten die vorstehenden Voraussetzungen sinngemäß. Sie müssen im Übrigen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, die erwarten lassen, dass eine auch sprachlich verständliche Promotionsleistung zustande kommt. Ob das der Fall ist, bleibt der Klärung im Einzelfall überlassen.

 

III. Bewerbung zur Promotion

Die Bewerbung erfolgt auf schriftlichem Wege (nicht per Email). Sie enthält jedenfalls ein Motivationsschreiben, das die vorhandene Affinität zu den Strafrechtswissenschaften belegt und (optional) auch zu dem in Aussicht genommenen Themengebiet Stellung bezieht, ferner einen Lebenslauf sowie die erforderlichen Zeugnisunterlagen.

Danach findet ggf. ein Vorstellungsgespräch statt.