Workshop: Europäischer Menschenrechtsschutz in der Praxis – Leitlinien, Strategien und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschwerde beim EGMR
Workshop:
Europäischer Menschenrechtsschutz in der Praxis –
Leitlinien, Strategien und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschwerde beim EGMR
mit Rechtsanwalt Stefan von Raumer und dem Helga-Pedersen-Moot-Court-Team der Freien Universität Berlin, organisiert vom Arbeitsbereich von Frau Prof. Dr. Schwerdtfeger
Montag, 19. Oktober 2026 14–19 Uhr
Henry-Ford-Bau, Konferenzraum III
Sie sind herzlich eingeladen zum Workshop „Europäischer Menschenrechtsschutz in der Praxis: Leitlinien, Strategien und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschwerde beim EGMR“. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Helga-Pedersen-Moot-Court (HPMCC) statt.
Informationen zum Workshop
Die Teilnehmenden werden in die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde gemäß Art. 35 EMRK sowie in die aktuellen Kriterien zum formgerechten Ausfüllen des Beschwerdeformulars gemäß Art. 47 der Verfahrensordnung des EGMR eingeführt.
Im ersten Teil der Veranstaltung stehen praktische Aspekte des Verfahrens im Mittelpunkt. Herr von Raumer stellt die Beschwerden seiner Kanzlei vor, die vom EGMR angenommen wurden. Er geht dabei sowohl auf die relevanten Zulässigkeitsvoraussetzungen als auch auf die Begründung der Beschwerden ein. Im zweiten Teil werden die wichtigsten Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde gemäß Art. 35 EMRK beschrieben und praxisorientiert strukturiert. Im letzten Teil werden die Formvorschriften von Art. 47 der Verfahrensordnung des EGMR anhand des Beschwerdeformulars des EGMR erörtert. Die Teilnehmenden erhalten praktische Anleitungen zum Ausfüllen des Formulars und zum Verfassen einer ergänzenden Stellungnahme von bis zu 20 Seiten.
Informationen zum Referenten
Herr von Raumer ist ein international gefragter Experte auf den Gebieten des Verfassungsrechts und der EMRK. Mit seiner 2001 in Berlin gegründeten Kanzlei von Raumer führt er für seine deutschen und internationalen Mandanten in allen Bereichen des Straf-, Verwaltungs- und Zivilrechts Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie Menschenrechtsbeschwerdeverfahren vor dem EGMR. Herr von Raumer berät zudem renommierte Anwaltskanzleien in Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerdeverfahren oder führt deren Verfahren vor dem BVerfG und/oder dem EGMR eigenständig weiter.
Herr von Raumer engagiert sich in verschiedenen nationalen und internationalen Anwaltsorganisationen. Insbesondere ist er seit Februar 2025 Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Daneben ist er Vertreter des Deutschen Anwaltsvereins im Rat der International Bar Association und Gründungsmitglied der Permanent Delegation des Council of Bars and Law Societies of Europe am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Neben zahlreichen juristischen Veröffentlichungen ist Herr von Raumer Herausgeber und Autor des Kommentars zur Europäischen Menschenrechtskonvention „Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer“.
Informationen für Teilnehmende
Die Veranstaltung ist für das HPMCC-Team verpflichtend. Alle interessierten Mitglieder des Fachbereichs sind herzlich eingeladen. Um eine vorherige Anmeldung per E-Mail wird gebeten: david.diekmann@fu-berlin.de.
