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Hinweise zum Ablauf des Prüfungskolloquiums

Hinweise zur Durchführung des Prüfungskolloquiums im USP 62

Deutsches und Europäisches Umweltrecht

PD Dr. Rike Sinder, M.A. Sommersemester 2026


Sehr geehrte Teilnehmer*innen,

für das Prüfungskolloquium möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:

Sie werden jeweils 15 Minuten zur Verfügung haben, um Ihr Thema vorzustellen. Um die Zeit nicht zu überschreiten, sollten Sie in Ihrem Vortrag inhaltliche Schwerpunkte setzen. Die ganze Studienabschlussarbeit wiederzugeben, wird in 15 Minuten nicht gelingen. Zugleich sollte die Zeit, die Sie haben, aber auch genutzt werden. Insbesondere bietet es sich an, bereits im Vortrag auf die Kritik einzugehen, die in den Gutachten an Ihrer Arbeit geäußert worden ist. Ihren Vortrag halten Sie bitte soweit wie möglich frei, wobei Sie sich auf einen ausgearbeiteten Text stützen können. Ob Sie hierzu mit Stichworten arbeiten, Karteikarten nutzen oder das Manuskript selber verwenden, ist Ihnen überlassen. Nach 15 Minuten werde ich Sie auf den Ablauf Ihrer Zeit hinweisen, nach einer weiteren Minute wird der Vortrag mit Blick auf die Chancengleichheit abgebrochen.

Powerpoint und Overheadprojektor sind als Hilfsmittel nicht zugelassen. Bitte bereiten Sie stattdessen ein Handout vor (1-2 Seiten), das die Struktur Ihres Vortrags und Ihre zentralen Thesen wiedergibt. Auf einer weiteren Seite können Sie einschlägige Rechtsnormen abdrucken, wenn diese in gängigen Textsammlungen nicht abgedruckt sind.

An Ihre Präsentation wird sich jeweils eine 15-minütige Diskussion des Themas anschließen, in der Ihnen Fragen zum Thema von Prüfer*in und Beisitzer*in gestellt werden.

Ihre endgültige Note wird sich gem. § 13 Abs. 6 der Studien- und Prüfungsordnung zu 70% aus der Note Ihrer Studienabschlussarbeit und zu 30% aus der Note der mündlichen Verteidigung zusammensetzen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Vorbereitung.