Forschung
Die Forschung von Frau Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger erstreckt sich auf das Öffentliche Recht in seiner Breite, einschließlich des Europarechts und des Völkerrechts. Ein besonderes Forschungsinteresse besteht an Rechtsfragen an den Schnittstellen zwischen internationalem, europäischem sowie nationalem Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Dabei arbeitet Angela Schwerdtfeger auch mit Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen aus anderen Disziplinen zusammen. Thematische Schwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:
- Umwelt- und Klimarecht
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Rechtsschutz
- Gesetzgebung
- Recht und Krise
- Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem
Eine Liste der Veröffentlichungen von Angela Schwerdtfeger finden Sie hier.
Laufendes Drittmittelprojekt: Wandel im und durch Recht – Digitale Transformation und Klimawende (Volkswagen-Stiftung)
Das von Frau Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger gemeinsam mit Prof. Dr. Roland Broemel, Maîtrise en Droit, und Prof. Dr. Mareike Schmidt, LL.M., durchgeführte Projekt wird von der Volkswagen-Stiftung im Programm "NEXT – Rechtswissenschaften zwischen Normativität und Wirklichkeit" gefördert.
Es wird untersucht, wie Wirklichkeitsbeschreibungen anderer Disziplinen im Recht methodisch verarbeitet werden. Als kontrastierende Analysefolien für die Untersuchung dienen mit der digitalen Transformation und dem Klimawandel zwei grundlegende und komplexe Veränderungen der Wirklichkeit. Eine vergleichende Analyse des rechtlichen Umgangs mit diesen Wandlungsprozessen soll auf der einen Seite übergreifende, über eine bereichsspezifische Sonderdogmatik hinausgehende methodische Ansätze zum Einbezug von komplexen und divergierenden Wissensbeständen anderer Disziplinen aufzeigen. Zum anderen soll der Vergleich für Spezifika sensibilisieren, vor allem für die mediale Transformation der Rechtsanwendung selbst durch Legal-Tech sowie für Rechtsetzungsprozesse angesichts ungewisser (Kausal-)Zusammenhänge bei Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion. Zudem bewirkt die digitale Transformation in erster Linie einen Wandel im Recht durch Veränderungen der Gegenstandsbereiche und der medialen Rahmenbedingungen, während der Klimawandel nach einem gesellschaftlichen Wandel durch Recht verlangt.
