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Seminar im Staatsrecht: Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Verfassungswandel

Im kommenden WS biete ich im Rahmen des Schwerpunktbereichs 6 ("Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle") ein alle Unterschwerpunkte (also: "Normsetzung", "Regierung und Verwaltung" sowie "Rechtsprechung") betreffendes Seminar an, das als Blockveranstaltung am 22./23. Januar 2015 durchgeführt wird. Es handelt sich um ein Propädeutisches Seminar i.S. der Prüfungsordnung, das u.a. der Einübung von Anforderungen an eine Studienabschlussarbeit dienen soll,  grundsätzlich aber auch Interessierten aus anderen Studiengängen offen steht.

 

Die Themenliste folgt unten.

 

Interessensbekundungen unter Angabe von drei Präferenzthemen bitte ab sofort an corinna.dau@fu-berlin.de, frauke.kruse@fu-berlin.de und elsa.mein@fu-berlin.de (Hinweis: aus organisatorischen Gründen an alle drei!) sowie cc an lskunig@zedat.fu-berlin.de. Eine erste Rückmeldung wird Ende August erfolgen. Dann wird auch zu einer Vorbesprechung eingeladen werden, die zu Beginn der Vorlesungszeit, also Mitte Oktober stattfindet. Hierbei erfolgen auch detaillierte formale Hinweise zur Ausarbeitung.

 

gez. Prof. Dr. Kunig

 

Hinweis: Mein Sekretariat ist bis auf weiteres leider nicht besetzt. Rückfragen bitte an eine der drei genannten Damen. Meine Sprechstunde findet urlaubsbedingt erst wieder im September statt.

 

Themen

 

  1. Die Entstehung des Gundgesetzes
  2.  Die Diskussionen der sog. Wendezeit in Deutschland über eine Verfassungsneugebung
  3.  Rechtliche Anforderungen an eine Ablösung des Grundgesetzes, insbesondere aus unionsrechtlicher Veranlassung
  4.  Völkerrechtliche Anforderungen an Verfassungsgebung in materiellrechtlicher Sicht
  5.  Völkerrechtliche Anforderungen an das Verfahren der Verfassungsgebung
  6.  Die sog. Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und der Bundesstaat
  7.  Die sog. Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und die Demokratie
  8.  Die sog. Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und die Rechtsstaatlichkeit
  9.  Anforderungen aus Art. 79 III GG an die Auslegung geänderter Grundrechte und deren Schutzbereich betreffende Gesetze
  10.  Verfassungsfortbildung durch Verfassungsgerichtsbarkeit: Allgemeine Handlungsfreiheit als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
  11.  (wie 10): Anforderungen an Auslandseinsätze der Bundeswehr
  12.  (wie 10): Mietbesitz als Eigentum
  13.  (wie 10): Funktionen der Grundrechte
  14.  Einwirkungen auf das Grundgesetz seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?

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 15 ff.: Option für Interessierte möglichst mit einschlägigen Vor- und - wünschenswert, aber nicht Bedingung - Sprachkenntnissen: Fragen des Oberthemas, also: Verfassungsgebung, Verfassungsänderung und/oder Verfassungswandel betreffend können auch für Japan bzw. die Türkei behandelt werden. Sie können uns dafür entsprechende Vorschläge machen, gern auch in Entsprechung oder Nähe zu den oben genannten Einzelthemen.