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Sachverhalt der Hausarbeit für die Übung im Öffentlichen Recht

News vom 16.02.2015

Den Sachverhalt zur Hausarbeit in der Übung im Öffentlichen Recht für das Sommersemester 2015 von Prof. Dr. Heintzen finden Sie <hier>.

Bitte beachten Sie:

Diese Hausarbeit kann entweder als zweite Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht bei Herrn Prof. Dr. Calliess im Wintersemester 2014/2015 oder als erste Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht bei Herrn Prof. Dr. Heintzen im Sommersemester 2015 gewertet werden. Der Bearbeitung ist bei der Abgabe eine unterschriebene Erklärung beizufügen, für welche Übung das Ergebnis gewertet werden soll. Ohne diese Erklärung wird die Hausarbeit als Hausarbeit in der Übung von Herrn Prof. Dr. Heintzen gewertet. Eine Änderung dieser Zuordnung ist ausgeschlossen.

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