Workshop: Die Organisationsverfassung der Verteidigung
News vom 02.04.2026
Die Veränderungen der weltpolitischen Lage haben die Verteidigungspolitik auch in Deutschland wieder zu einem zentralen Gegenstand politischer Debatten gemacht. Patrick Hilbert (Universität Münster), Arne Pilniok(FernUniversität in Hagen) und Julian Krüper (Ruhr-Universität Bochum) haben dies zum Anlass genommen, die Reihe zum Organisationsverfassungsrecht in diesem Jahr unter den Titel „Die Organisationsverfassung der Verteidigung“ zu stellen. Am 25. und 26. März 2026 diskutierten in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen (Berlin) gut 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft und Verwaltung über die juristischen und politischen Grundlagen der deutschen Verteidigungsarchitektur. Zu Fragen etwa der verfassungsrechtlichen Regelungen im Verteidigungsfall, der Cybersicherheit und des rechtlichen Instrumentariums zur Drohnenabwehr ergab sich ein interessanter und weiterführender Austausch.
Torben Ellerbrok analysierte in seinem Vortrag die „Strukturen der Bundeswehrverwaltung“. Dabei stand insbesondere die Frage im Mittelpunkt, aus welchen Motiven sich der Verfassungsgesetzgeber entschieden hat, eine von der Bundeswehr getrennte, zivile Bundeswehrverwaltung zu errichten, die insbesondere für das Personalwesen und die Beschaffung von Ausrüstung zuständig ist (Art. 87b Abs. 1 GG). Bedenken vor einer erneuten Militarisierung, mit anderen Worten: dass „die Generäle über die Zäune grasen“ (Ernst Wirmer), dürften eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Daneben widmete sich der Vortrag auch der gegenwärtigen Organisationsstruktur der Bundeswehrverwaltung und der umstrittenen Frage, ob und inwieweit Soldaten in den zivilen Behörden der Bundeswehrverwaltung beschäftigt werden dürfen. Eine Schriftfassung wird in einem Tagungsband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.
