Springe direkt zu Inhalt

Seminar im WS 25/26: Der inklusive Staat – Die öffentliche Verwaltung als Akteurin im Antidiskriminierungsrecht

News vom 07.07.2025

Der inklusive Staat 

– Die öffentliche Verwaltung als Akteurin im Antidiskriminierungsrecht

Ob LGBTQ-Bewegung, gender pay gap, Kopftuchverbote oder racial profiling: In der gesellschaftlichen und politischen Debatte sind Diskriminierungen omnipräsent. Die öffentliche Verwaltung ist in besonderer Weise angehalten, gleiche Anerkennung, Behandlung und Teilhabe – unabhängig von Merkmalen wie Migrationsgeschichte, Religion, politischer Anschauung oder sexueller Orientierung – zu gewährleisten. Unions-, Bundes- und Berliner Landesgesetzgeber haben dies in vielschichtigen und nicht selten kontrovers diskutierten Vorgaben näher ausbuchstabiert. Das Seminar geht vor diesem Hintergrund zum einen der Frage nach, inwieweit die öffentliche Verwaltung im Hinblick auf den Zugang zum öffentlichen Dienst und in ihrer Kommunikation verpflichtet ist, auf die Vermeidung bzw. Beseitigung von Diskriminierungen hinzuwirken. Zum anderen werden Mechanismen zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung in den Blick genommen.

Im Einzelnen werden folgende Themen angeboten (PDF-Version):

Grundlagen

1. Die kategoriale Unterscheidung von Menschen als Grundlage des Antidiskriminierungsrechts – Ansatz, Ausgestaltung und Reformoptionen der Merkmalskataloge im Unions-, Bundes- und Berliner Verfassungsrecht

2. Rechtliche Voraussetzungen und Formen einer Diskriminierung – auch unter Berücksichtigung des Konzepts der „Versagung angemessener Vorkehrungen“

3. Die Bevorzugung unterrepräsentierter Gruppen („affirmative action“) durch die öffentliche Verwaltung im Spiegel des Art. 3 GG: Verboten, erlaubt oder geboten?

4. Spezifischer Schutz vor intersektionaler Diskriminierung – status quo und Regelungsoptionen

Zugang

5. Der Zugang zum öffentlichen Dienst von Menschen mit Migrationshintergrund – Regelungen für öffentliche Stellen des Bundes und des Landes Berlin und rechtliche Möglichkeiten zur Einführung einer Quote

6. Politische Anschauung und Parteizugehörigkeit als Voraussetzungen und als Ausschlusskriterien für den Zugang zum öffentlichen Dienst

7. Die Vereinbarkeit eines Verbots des Tragens religiöser Symbole und Bekleidung im öffentlichen Dienst mit Religions- und Berufs(wahl)freiheit

8. Altersgrenzen im öffentlichen Dienst – einfach-rechtliche Ausgestaltung und ihre Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht

9. Das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität – Vorgaben des Unions- und des Verfassungsrechts und eine Einordnung rechtspolitischer Initiativen zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG 

Kommunikation

10. Die Amtssprache ist deutsch – rechtliche Möglichkeiten und Grenzen zur Kommunikation (mit) der Verwaltung in nicht-deutscher Sprache

11. Gendergerechte Sprache öffentlicher Stellen – Gebot oder Verbot?

12. Die Verwendung Leichter Sprache und barrierefreier Informationstechnik durch öffentliche Stellen des Bundes und des Landes Berlin – verfassungsrechtliche Forderungen, einfach-rechtliche Ausgestaltung und rechtliche Bindungswirkung behördlicher Äußerungen

13. „Digital-only“ – Ansprüche auf und Grenzen für eine digitale Verwaltung

Kontrolle

14. Schutz vor Diskriminierungen durch (Verwaltungs-)Prozessrecht, insbesondere Verbandsklagerechte und Modifikationen zu Beweismaß und -last

15. Schutz vor Diskriminierungen durch „Beauftragte“ im Bund und im Land Berlin – Ausgestaltung, Befugnisse und Reformbedarf

16. Die Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstellen des Bundes und des Landes Berlin vor dem Hintergrund unionsrechtlicher Anforderungen, insb. der Richtlinie (EU) 2024/1499 

 

Eine Anmeldung zum Seminar ist ab sofort unter Angabe eines Themenwunschs, der Matrikelnummer und des Fachsemesters per Mail an Frau Michelle Piosik (sekretariat.ellerbrok@rewiss.fu-berlin.de) möglich. Die Themenvergabe erfolgt grds. nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Eine erste Vorbesprechung, auch um die Themen bei Bedarf näher zu erläutern, wird am Donnerstag, den 17. Juli 2025 um 10 Uhr c.t. in Raum 3302 stattfinden. Spätere Anmeldungen sind selbstverständlich möglich. Das Seminar wird als Blockseminar im Januar 2026 abgehalten. Die schriftlichen Ausarbeitungen sind bis zum 19. Dezember 2025 einzureichen.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme! 

1 / 26