Rückblick: Vortrag von Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg
News vom 13.05.2026
Am Dienstag, den 5. Mai, fand am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin die erste Veranstaltung der Vortragsreihe „Die FU und ihre Nachbarn – Im Spiegel des Rechts“ im Sommersemester 2026 statt. Zu Gast war Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Studierende und Angehörige der Universität, Juristinnen und Juristen aus der Praxis sowie weitere Interessierte waren der Einladung in den Henry-Ford-Bau der Freien Universität gefolgt, um über aktuelle Herausforderungen der Medienaufsicht und Medienregulierung zu diskutieren.
Zu Beginn des Abends stellte Christian Calliess, Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht und Europarecht, am Fachbereich Rechtswissenschaft, die Referentin vor. Er würdigte insbesondere ihre langjährige Tätigkeit im Medienbereich, unter anderem bei Sky Deutschland sowie in verschiedenen Funktionen der Medienaufsicht, gegenwärtig als Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und zudem in den Jahren 2024 und 2025 als Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) sowie der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Zu Beginn ihres Vortrags gab Dr. Flecken einen Überblick über Struktur und Aufgaben der Medienanstalten in Deutschland. Besonders hob sie deren Staatsferne und die Unabhängigkeit der Medienaufsicht hervor. Anhand verschiedener Beispiele zeigte sie auf, wie sich die Schwerpunkte der Aufsicht in den vergangenen Jahren verschoben hätten. Während früher etwa Produktplatzierungen im Fernsehen oder Fragen des Kinder- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit Unterhaltungssendungen im Vordergrund gestanden hätten, beschäftigten die Medienaufsicht heute zunehmend digitale Inhalte.
In diesem Zusammenhang ging Dr. Flecken auch auf die Rolle Künstlicher Intelligenz ein. Der Einsatz von KI könne die Arbeit der Medienaufsicht erleichtern und effizienter gestalten. Gleichzeitig entstünden durch KI neue Herausforderungen. So werde es zunehmend schwieriger zu erkennen, wie vermeintlich journalistische Inhalte erstellt würden und ob diese überhaupt noch von klassischen journalistischen Angeboten zu unterscheiden seien. Gerade hybride Anwendungen aus Suchmaschinen und KI-generierten Texten stellten die bestehenden Regulierungsmechanismen vor neue Fragen.
Anschließend wandte sich die Referentin den unterschiedlichen Regulierungsniveaus im Medienbereich zu. Rundfunk, soziale Netzwerke und KI-basierte Anwendungen unterlägen zum Teil sehr unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben, obwohl sie zunehmend miteinander konkurrierten. Zugleich sei die Marktmacht in diesen Bereichen äußerst ungleich verteilt, insbesondere im Bereich sozialer Medien und KI gebe es nur wenige marktbeherrschende Akteure. Insgesamt, so Dr. Flecken, sei daher von einem „Un-Level-Playing-Field“ auszugehen.
Daran anknüpfend erläuterte sie die komplexen rechtlichen Grundlagen der Medienaufsicht, die sich von der europäischen über die nationale bis hin zur Landesebene erstreckten. Besonders betonte sie die Trennung zwischen medienrechtlichen Verwaltungsverfahren und strafrechtlicher Verfolgung durch die Staatsanwaltschaften. Ziel der Medienaufsicht sei in erster Linie die Entfernung rechtswidriger Inhalte; sie sei hingegen „nicht der lange Arm der Strafverfolgung“, wie bisweilen behauptet werde.
Im Hinblick auf die Prinzipien des Medienrechts vertrat Dr. Flecken die Auffassung, dass sich die bestehenden Prinzipien grundsätzlich bewährt hätten und auch geeignet seien, neuen Herausforderungen zu begegnen. Exemplarisch verwies sie auf den deutschen Ableger des russischen Staatssenders RT, der mangels medienrechtlicher Zulassung in Deutschland nicht ausgestrahlt werden dürfe. Zugleich gebe es jedoch Bereiche, in denen die bisherigen Prinzipien an ihre Grenzen stießen. Dies gelte etwa für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland oder der Europäischen Union, die sich auf das Herkunftslandprinzip beriefen, um sich einer Regulierung zu entziehen. Auch KI-generierte Nachrichtenangebote führten zu neuen Abgrenzungs- und Regulierungsfragen.
Zum Ende ihres Vortrags stellte Dr. Flecken die Medienaufsicht in einen größeren gesellschaftspolitischen Zusammenhang. Unter Bezugnahme auf Marius Müller-Westernhagens Lied „Freiheit“ sprach sie über die Bedeutung freier und verlässlicher Informationsangebote für demokratische Gesellschaften. Anhand von Zahlen des Info-Monitors 2025 zeigte sie Unterschiede im Mediennutzungs- und Informationsverhalten zwischen Anhängerinnen und Anhängern der AfD und denen anderer Parteien auf. Insbesondere sogenannte alternative Medien spielten dabei eine unterschiedliche Rolle. Dies führe, so ihre Beobachtung, dazu, dass die gemeinsamen gesellschaftlichen Bezugspunkte zunehmend kleiner würden.
Abschließend ging Dr. Flecken auf das transatlantische Verhältnis und die Kritik an europäischer Medienregulierung ein. So werde die europäische Regulierung etwa von US-Vizepräsident J.D. Vance oder auch von Mark Zuckerberg wiederholt in den Kontext staatlicher Zensur gestellt. Auch der deutschen Medienaufsicht würden – unter anderem durch das Nachrichtenportal „NiUS“ – regelmäßig Zensurabsichten oder „Verbotsfantasien“ vorgeworfen.
Im anschließenden Gespräch mit Prof. Dr. Christian Calliess standen zunächst aktuelle regulatorische Maßnahmen der Europäischen Union, insbesondere der Digital Services Act (DSA), im Mittelpunkt. Dr. Flecken bewertete diese Maßnahmen als „gerade zum richtigen Zeitpunkt kommend“. Auf die Frage nach der Struktur der Medienaufsicht in Deutschland und den 14 Landesmedienanstalten verwies sie auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit zentralisierten Aufsichtsbehörden. Diese arbeiteten jedoch keineswegs automatisch effizienter. Entscheidend sei letztlich nicht die Organisationsform, sondern die Effektivität der Aufsicht.
Auch die Diskussion um eine mögliche Klarnamenpflicht im Internet wurde aufgegriffen. Hier unterschied Dr. Flecken zwischen einer externen Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit und einer internen Pflicht gegenüber den Plattformbetreibern. Eine öffentliche Klarnamenpflicht halte sie für gefährlich und über das Ziel hinausgehend. Über eine interne Verpflichtung gegenüber Plattformen könne zwar diskutiert werden; allerdings äußerte sie auch hier angesichts der Plattformbetreiber erhebliche Bedenken.
Das Gespräch schloss mit dem Appell der Referentin, dass Journalismus auch künftig gesellschaftlich durchdringen müsse, da ihm eine zentrale demokratiestabilisierende Funktion zukomme.
Der Abend klang bei einem Empfang auf Einladung des Fachbereichs Rechtswissenschaft aus, der Gelegenheit zum weiteren Austausch bot. Der Fachbereich bedankt sich herzlich bei Dr. Eva Flecken für ihren Besuch und den eindrucksvollen Vortrag sowie bei allen Gästen für die engagierte Diskussion.
Weitere Informationen zu der Vortragsreihe „Die FU und ihre Nachbarn – Im Spiegel des Rechts“ finden Sie auf unserer Website. Dort informieren wir auch rechtzeitig über die kommenden Termine.
Bericht: Joshua Heper


