Springe direkt zu Inhalt

Verfassungsprozeßrecht

Hier können Sie im Anschluß an die Videokonferenzen zum Verfassungsprozeßrecht 2023/24 auf die Arbeitsblätter zugreifen – sie ansehen oder auf Ihre Geräte herunterladen –, die ich in der Konferenz bereits erwähnt und zum Teil näher vorgestellt habe:

Einführung (AB 0 bis 15) – 17. Oktober

I. Begriff "Verfassungsprozeßrecht", Vorlesungsplan, Rechtsgrundlagen (AB 0 S. 1, 0-1, 0-2, 0-3, 1-15)

II. Materialien (AB 0 S. 2)

AB 0 Vorlesungsgliederung (S. 1) und Hinweise zu neuerer Spezialliteratur und Rechtsprechungsquellen (S. 2)

Vorläufer (für historisch besonders Interessierte – auch soweit es nicht um Verfassungsprozeßrecht geht)

AB 0-1 Reichsverfassung 1871

AB 0-2 Reichsverfassung 1919

AB 0-3 Bericht über den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee 1948
(wesentliche Vorlage für die Beratungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz 1948/49) 

Das Bundesverfassungsgericht

Rechtsgrundlagen 

AB 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
(132 S., mit 379 Fußnoten CP, die laufend aktualisiert und ergänzt werden. Neben dem Grundgesetz wird dieses Gesetz [in beliebiger aktueller Ausgabe] unsere wichtigste Rechtsgrundlage sein.)

AB 2 BVerfGG Änderungshistorie juris 1971-2023
(sehr nützlich, wenn Sie wissen wollen, wann eine Vorschrift dieses Gesetzes einmal eingerfügt, geändert oder gestrichen worden ist, und dann gezielt nach Materialien und Literatur suchen wollen) 

AB 3 BVerfG Geschäftsordnung
(wichtig für den Gerichtsalltag, weniger wichtig für Ihre Ausbildung und Prüfung) 

AB 4 BVerfG Verhaltensleitlinien 2017 u Nebeneinkünfte der Richter

AB 4-1 Legal Tribune zu den Verhaltensleitlinien des BVerfG 2017
(ein aufschlußreicher Kommentar zu AB 4) 

Finanzen (nur für einschlägig Detailversessene)

AB 5 Bundeshaushalt 2023 Einzelplan 19 (BVerfG)

AB 5-1 Bundesrechnungshof Bericht zum Einzelplan 19 2023

AB 6 Bundeshaushalt 2024 Einzelplan 19 (BVerfG) Regierungs-Entwurf 18. August 2023

Alle 16 Landesverfassungsgerichte – Rechtsgrundlagen (für den Fall Ihres rechtsvergleichenden Interesses)

AB 7 Landesverfassungen 1-16 

AB 8 Landesverfassungsgerichtsgesetze 1-16

AB 9 Landesverfassungsgerichte Geschäftsordnungen 1-6, 8-16
(nur Gericht Nr. 7 [Hessischer Staatsgerichtshof] kommt ohne Geschäftsordnung aus)

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin – Rechtsgrundlagen 
(nochmals separat für Berliner Übungen und Prüfungen)

AB 10 Berlin Verfassung

AB 11 Berlin VerfGHG

AB 12 Berlin VerfGH Geschäftsordnung

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg – Rechtsgrundlagen 
(nochmals separat für Brandenburgische [möglicherweise auch Berliner] Übungen und Prüfungen)

AB 13 Brandenburg Verfassung

Ab 14 Brandenburg VerfGG

AB 15 Brandenburg VerfG Geschäftsordnung

B. Die Organisation der Verfassungsgerichte (AB 16-27) – 17./24. Oktober

Ehe wir uns mit den Zuständigkeiten der Verfassungsgerichte befassen, sollten wir uns vergewissern, mit welcher Art von Gerichten wir es hier zu tun haben. AB 16 und 17 enthalten dazu zentrale Informationen, vor allem, aber nicht nur, für die drei uns besonders nahe stehenden Verfassungsgerichte (Bund, Berlin, Brandenburg). 

AB 18-27 richten den Blick teils über Deutschland, teils innerhalb Deutschlands über die Verfassungsgerichtsbarkeit hinaus, auch, um Ihre Aufmerksamkeit auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu lenken. Unmittelbar für das deutsche Verfassungsprozeßrecht werden Sie sie kaum benötigen; Sie können sie also, wenn die Zeit, die Sie für das Verfassungsprozeßrecht veranschlagt haben, knapp ist, am ehesten beiseite lassen.  

AB 16 CP Die Organisation der Verfassungsgerichte (Status, Spruchkörper, Richter)
(tabellarische Übersicht)

AB 16-1 Legal Tribune BVerfG Richterwahlen 2022/23
(ein lehrreicher Blick hinter die Kulisse [von Bundestag und BVerfG])  

AB 16-2 CP Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit aller 17 deutschen Parlamente
(Tabellarische Übersicht zum Vergleich mit der Beschlußfähigkeit der Verfassungsgerichte und wegen der Beteiligung der Parlamente an der Wahl der Mitglieder derVerfassungsgerichte) 

AB 17 CP Alle 17 Verfassungsgerichte – Besetzung mit Frauen und Männern
(tabellarische Übersicht als – nicht ganz untypisches – Beispiel für die Geschlechter-Beteiligung mit und ohne Quote) 

AB 18-20 rufen Ihnen (im Anschluß an die Verfahren zur Besetzung unserer Verfassungsgerichte) mit Hilfe von Wikipedia die verbreitetsten Verfahren, in denen (auch nicht-richterliche) Grremien besetzt werden, in Erinnerung – allgemeineres Staatsrecht sozusagen; für die Spezielleren Zwecke unserer Veranstaltung müssen Sie sich nicht unbedingt hineinvertiefen. 

AB 18 Wikipedia Gremienbesetzung nach d'Hondt

AB 19 Wikipedia Gremienbesetzung nach Hare/Niemeyer

AB 20 Wikipedia Gremienbesetzung nach Sainte-Laguë 

AB 21 und 22 vermitteln Ihnen, sollte Sie ein Blick über die Landesgrenzen hinaus interessieren, mit Hilfe der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Informationen über die Besetzung auch nichtdeutscher Gerichte in der Europäischen Union.

AB 21 Wiss. Dienste d Bundestages Verfassungsgerichte in der EU – Besetzung

AB 22 Wiss. Dienste d Bundestages Oberste Gerichte in der EU – Besetzung

AB 23 bis 27 bereiten tabellarisch Fragen der deutschen Justiz – deren (kleiner, aber wichtiger) Teil die Verfassungsgerichte ja sind – für Sie auf, so aktuell, wie es die Statistik zuläßt. 

AB 23 Wiss. Dienste d Bundestages Ordentliche Gerichte – Besetzung

AB 24 BMJ Gerichte des Bundes und Länder

AB 25 BfJ Gerichte – Personalverteilung

AB 26 BMJ Gerichtsaufbau in Deutschland

AB 27 BfJ Geschäftsentwicklung Fachgerichte und Staatsanwaltschaften 1999-2021