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Gute Wissenschaftliche Praxis

"Gute Wissenschaftliche Praxis" (GWP) ist allen mit der Rechtswissenschaft und dem Recht Befaßten vertraut. Das Lernen, Darstellen und Formulieren von Recht und Rechtswissenschaft folgt bestimmten handwerklichen Regeln, die z.B. Quellenkunde und -verwertung, Sprache, Stil und Redaktionelles betreffen. Die Studierenden lernen sie vom ersten Tag ihres akademischen Lebens an kennen.

Häufig wird der Terminus GWP spezieller zur Bezeichnung eines Kodex für den gewissenhaften Umgang mit fremdem geistigen Eigentum verwendet. In welchem Umfang und in welcher Weise sollen wir - Studierende und Lehrende, Promovierende und Habilitierende, WisssenschaftlerInnen und PraktikerInnen - kenntlich machen, aus welchen Quellen unsere Darstellung - Übungs- oder Seminararbeit, Dissertation oder Habilitationsschrift, Abhandlung oder Vortrag - schöpft?

Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Freien Universität Berlin, in Kraft seit dem 4. Dezember 2020 (FU-ABl. 42/2020, S. 636) und den Ehrenkodex aus dem Jahre 2002 ablösend, erinnert alle ihre Mitglieder, die Studierenden eingeschlossen, an Grundregeln ehrlicher Wissenschaft und versucht, ihnen durch Appell und Organisation einen gewissen Nachdruck zu verleihen. Das ist legitim, auch wenn Verstöße bei aller Versuchung, Fremdes als Eigenes auszugeben, selten sein mögen. Daß es so bleibt, fällt ganz besonders in die Verantwortung der Ausbildenden und Betreuenden.

Weiteres, auch links zu anderen universitären und externen Dokumenten zum Thema GWP, finden Sie auf der website des Fachbereichs Rechtswissenschaft.

Die Autoren-Erklärung zur Einhaltung Guter Wissenschaftlicher Praxis, die die Studierenden ihrer  in meinem Seminar angefertigten schriftlichen Arbeit beifügen (und die sich an die bei Studienabschlußarbeiten übliche Erklärung anlehnt), finden Sie hier