Wahlen am Fachbereich Rechtswissenschaft
Die dezentralen Wahlen sind ein zentraler Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung an der Freien Universität Berlin. Sie ermöglichen es allen Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung sowie Studierenden, aktiv an den Entscheidungen und der Weiterentwicklung des Fachbereichs mitzuwirken.
Gewählt werden alle zwei Jahre die Mitglieder des Fachbereichsrates, der drei Wissenschaftlichen Einrichtungen und der Promovierendenvertretung (Beginn der Amtszeit: 1. Oktober) sowie die dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.
Für die Organisation und Durchführung der Wahlen ist der Dezentrale Wahlvorstand des Fachbereichs zuständig. Er verantwortet die ordnungsgemäße Durchführung des Wahlverfahrens – von der Bekanntmachung der Wahl über die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge bis hin zur Auszählung und Bekanntgabe der Ergebnisse. Die Wahlen finden einmal jährlich statt, in der Regel im Frühsommer. Grundlage bilden die Wahlordnung der Freien Universität Berlin sowie die entsprechenden Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft versteht die Beteiligung an den dezentralen Wahlen als Ausdruck gelebter akademischer Demokratie und als Möglichkeit, die Arbeit des Fachbereichs gemeinsam zu gestalten. Weitere Informationen, Fristen und Bekanntmachungen werden auf dieser Seite sowie über die Mitteilungen des Dezentralen Wahlvorstands veröffentlicht.
