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Teilgebiete des Recht (Magister Artium - Nebenfach)

 

 

Im Rahmen eines Magisterstudiums an der Freien Universität Berlin kann der Teilstudiengang „Teilgebiete des Rechts“ als Nebenfach in Kombination mit einem Hauptfach und einem weiteren Nebenfach gewählt werden. Allerdings wurden ab dem Winter­semester 2005/2006 keine Studienanfängerinnen und Studienanfänger mehr für Magisterfächer zugelassen, da durch die Um­setzung des Bologna-Prozesses an der FU die Magisterstudiengänge auslaufen. Des Weiteren hat der Akademische Senat der Freien Universität Berlin mit Zustimmung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung die Aufhebung des Magisterteilstudiengangs "Teilgebiete des Rechts" zum 30.09.2010 beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die diesbezüglichen abschließenden Fachprüfungen abgelegt sein.

Fragen zum Studium, zu den Studienleistungen im Grund- und Hauptstudium sowie zur abschließenden Fachprüfung beantwortet das Studien- und Prüfungsbüro.

 


Inhalt und Ablauf des Studiums

Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern) und ein Hauptstudium (mit einer Regelstudienzeit von 5 Semestern).

 


Magisterprüfungsverfahren/abschließende Fachprüfung

Für die Durchführung der Magisterprüfung ist grundsätzlich das Prüfungsbüro des Hauptfaches zuständig. Dies ist insbesondere dann der Fall beim sogenannten "Blockprüfungsverfahren". Im Falle einer vorgezogenen Teilprüfung stellt das Studien- und Prüfungsbüro des Fachbereichs Rechtswissenschaft die Bescheinigung bezüglich der Zulassung zur Abschlussprüfung im Magisternebenfach nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen (ausgefülltes Antragsformular, Zwischenprüfungszeugnis, Studienbuch, Leistungsnachweise im Original) aus. Das entsprechende Antragsformular ist weiter untern im PDF-Format zum Download und Print veröffentlicht.

 


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