Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin


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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

In der Juristenausbildung findet eine berufliche Festlegung noch nicht im Rahmen der Ausbildung statt, da das Ausbildungsziel des sogenannten "Einheitsjuristen" einen möglichen Wechsel zwischen den juristischen Berufen (z.B. Richterschaft, Anwaltschaft, Verwaltung, Rechts- und Personalabteilungen von Wirtschaftsunternehmen) offen halten soll.

Gegenstand des Studiums sind Pflichtfächer und von den Studentinnen und Studenten zu bestimmende Schwerpunktbereiche. Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts sowie der jeweiligen Verfahrensrechte (Zivil- und Strafverfahrensrecht, Verwaltungs- und Verfassungsprofzessrecht) einschließlich der Grundzüge des Europarechts, der rechtswissenschaftlichen Grundlagen. Es treten Fremdsprachenfachkompetenz und Schlüsselqualifikation als Teil der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) hinzu. Es ist ein studienbegleitendes 13wöchiges Praktikum in der jeweiligen vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Die Schwerpunktbereiche (Grundlagen des Rechts; Verbraucherprivatrecht, Absatzmittlerrecht und Privatversicherungsrecht; Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht; Arbeits- und Versicherungsrecht; Strafrechtspflege und Kriminologie; 6. Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle; Die Internationalisierung der Rechtsordnung) dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusamenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts.

 


 

 


 

Rechtsgrundlagen

Benutzerfreundlichere Auszüge der Studien- und Prüfungsordnungen 2007 ohne Berücksichtigung der Änderungsordnungen, die sich auf den Schwerpunktbereich 5 beziehen:

 




 

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Stand: 02.11.2010

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