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Hauptstudium mit Schwerpunktbereich und Universitätsrepetitorium
Im Hauptstudium werden ab dem 4. Fachsemester die Studienbereiche Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht in weiteren Modulen fortgesetzt und vertieft sowie im Strafrecht und Bürgerlichen Recht um die jeweiligen Prozessrechte ergänzt. Im Öffentlichen Recht werden die Verfahrensrechte bereits in den Modulen des Grundstudiums thematisiert. Die erworbenen Kenntnisse in diesen Bereichen werden in den Übungen in Hausarbeiten und Klausuren unter Anwendung der erlernten juristischen Methodik geprüft. Im 5. Semester wird ein Pflichtmodul zum Europarecht angeboten. Hinzutreten Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachenfachkompetenzen. Im 7. und 8. Semester wird zum einen der Pflichtfachstoff in den Studienbereichen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht im Universitätsrepetitorium mit begleitenden Klausurenkursen (44 Klausuren) zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung aufgearbeitet und zum anderen der gewählte Schwerpunktbereich mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung absolviert.
Schwerpunktbereichsstudium
Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin hat die folgenden Schwerpunktbereiche:
- Grundlagen des Rechts
- Verbraucherprivatrecht, Absatzmittlerrecht und Privatversicherungsrecht
- Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht
- Arbeits- und Versicherungsrecht
- Strafrechtspflege und Kriminologie
- Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle
- Die Internationalisierung der Rechtsordnung
Allgemeine Hinweise:
- Die Grundlagen zum Schwerpunktbereichsstudium sind geregelt in §§ 4 Abs. 3, 19 und 20 Studienordnung.
- Das Schwerpunktbereichsstudium ist Teil des Hauptstudiums.
- Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss des Grundstudiums durch Bestehen der Zwischenprüfung (§ 14 Prüfungsordnung).
- Das Schwerpunktbereichsstudium ist vorgesehen für das 7. und 8. Fachsemester (Regelvorgabe) und kann nur im jeweiligen Wintersemester aufgenommen werden.
- Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich über zwei Semester und umfasst mindestens die in der Anlage 2 der Studienordnung beschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule aus drei Unterschwerpunkten des jeweiligen Schwerpunktbereichs sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar.
- Für jeden Schwerpunktbereich sind mindestens drei Unterschwerpunkte vorgesehen.
- Es können weitere Wahlveranstaltungen zu den jeweiligen Unterschwerpunkten besucht werden.
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Prüfungsleistungen in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sind:
- eine Studienabschlussarbeit (Bearbeitungszeit: 6 Wochen) in einem Unterschwerpunkt aus dem von der oder dem Studierenden gewählten Schwerpunktbereich
- eine fünfstündige Abschlussklausur über den Stoff eine Pflicht- oder Wahlpflichtmoduls aus einem Unterschwerpunkt dieses Schwerpunktbereichs
- eine mündliche Prüfung (Prüfungszeit: ca. 20 pro Kandidat/in) über den Stoff der von den Studierenden in diesem Schwerpunktbereich besuchten Pflicht- oder Wahlpflichtmodule
Informationen zu den jeweiligen Melde- und Prüfungsterminen, zu den Zulassungsvoraussetzungen und dem Prüfungsprozedere entnehmen Sie bitte den folgenden Hinweisen des Prüfungsbüro:
- Was-Wann-Wo? Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen, Anmelde- und Prüfungstermine zur universitären Schwerpunktbreichsprüfung (pdf-Datei; 57,25 KB)
- Informationsveranstaltung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung
- Hinweise zum Ablauf der Studienabschlussarbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (pdf-Datei; 46,7 KB)
- Anmeldeformular für die Studienabschlussarbeit (pdf-Datei 40,69 KB))
- Vorblatt und Erklärung für die Studienabschlussarbeit (pdf-Datei 41 KB)
- Hinweise für die Abschlussklausuren der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (pdf-Datei; 33,2 KB)
- Termine zu den Abschlussklausuren im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung (pdf-Datei, 31,6 KB)
- Hinweise zur mündlichen Prüfung im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (pdf-Datei; 33,8 KB)
- Zulässige Hilfsmittel bei Abschlussklausuren im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
- Allgemeine Hinweise (betreffend Studierendenverwaltung, Studieninformationen und Serviceeinrichtungen)
- Akteneinsicht und Gegenvorstellungsverfahren (pdf-Datei; 29,3 KB)
-
Rücktritt von einer (oder mehreren) Prüfungsleistung(en) mit Attest (mit link 66 KB)