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Ein guter Zeitpunkt für das Praktikum...

In der vorlesungsfreien Zeit des zweiten Fachsemester nach der Zwischenprüfung ergibt sich die günstige Gelegenheit, sein juristisches Grundlagenwissen in einem fünfwöchigen Praktikum erstmalig in einem beruflichen Kontext anzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung am Ende Ihres Studiums eine genaue Überprüfung durch das GJPA stattfindet, ob die Praktikumszeit auch wirklich, wie vorgeschrieben, ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit stattfand.