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Lehrveranstaltungsanmeldung = Prüfungsanmeldung. Prüfungstermine sind bindend

Anmeldung zu Modulen und zu Lehrveranstaltungen mit Modulprüfung bedeutet gleichzeitige Anmeldung zu dieser Prüfung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 RSPO). Wer die Zwischenprüfung noch nicht bestanden hat, meldet sich für die Prüfungen zusätzlich schriftlich im Prüfungsbüro an (siehe Was-Wann-Wo). Der Prüfungsausschuss hat am 24.06.2015 dazu folgendes beschlossen:

„Sämtliche Prüfungstermine von Modulabschlussprüfungen sind bindend. Studierende können sich bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Rechtsgrund von der Prüfung abmelden… Unentschuldigtes Nichterscheinen wird mit 0 Punkten (NER) bewertet.“ Abmeldung von der Modulprüfung innerhalb der o.g. Frist erfolgt auf schriftlichen Antrag im Prüfungsbüro.

Weitere Informationen zu einzelnen Modulen bzw. Lehrveranstaltungen lesen Sie bitte im Vorlesungsverzeichnis.