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Welche Diskriminierungsfälle betreffen das Merkmal „Geschlecht“?




Das Merkmal „Geschlecht“ erfasst die Eigenschaft als Mann oder Frau. Obgleich es überwiegend um die Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern in vergleichbaren Situationen geht, sind vom Benachteiligungsverbot auch Benachteiligungen von Männern gegenüber Frauen erfasst. Das Merkmal „Geschlecht“ stellt nur auf die objektive Geschlechtlichkeit einer Person ab, d.h. auf die objektive Einordnung als Mann, Frau oder einer medizinischen Zwischenform (Intersexualität), und nicht auf die individuelle geschlechtliche Ausrichtung des Einzelnen. Die in der Praxis sehr schwierig zu behandelnden Fälle der Geschlechtsumwandlung fallen daher nicht unter das Merkmal „Geschlecht“, sondern unter das Merkmal „sexuelle Identität“.