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Wie lange dauert die Regelverjährung nach dem BGB und wann beginnt sie zu laufen?




Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Sie beginnt gem. § 199 I BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (objektives Element) und in dem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder grob fahrlässig nicht erlangt hat (subjektives Element).