Springe direkt zu Inhalt

Wie ist bei der Kollision von Verjährungsfristen zu verfahren?




Es sind verschiedene Fälle der Kollision von Verjährungsfristen denkbar. Sind mehrere Verjährungsfristen auf einen Anspruch anwendbar, gilt die speziellere Norm, z.B. § 634a BGB und für handelsrechtliche Beförderungsverträge § 439 HGB. Besteht Anspruchskonkurrenz, d.h. begründet ein und derselbe Sachverhalt mehrere nebeneinander bestehende Ansprüche, so verjährt grundsätzlich jeder Anspruch selbständig in der für ihn maßgeblichen Frist, auch wenn unterschiedlich lange Fristen miteinander konkurrieren, z.B. bei vertraglichen Ansprüchen und solchen aus Eigentum, wo die Regelverjährung mit der dreißigjährigen Verjährung des § 197 I Nr. 1 BGB in Konkurrenz tritt.