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Gibt es unterschiedliche Arten von Fristen?





Referenzantwort

Es gibt zwei Arten von Fristen, Ausschlussfristen und Verjährungsfristen. Bei den meisten Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Danach muss eine bestimmte Willenserklärung, z.B. Rücktritts- oder Anfechtungserklärung, oder auch eine Klageerhebung wie bei § 864, 977, 1002 BGB, innerhalb einer Frist vorgenommen werden, nach deren Ablauf das Recht erlischt. Mit Fristablauf können aber auch Rechte entstehen, wie zum Beispiel bei der Ersitzungsfrist des § 937 I BGB.Ferner existieren Verjährungsfristen, deren Ablauf eine Einrede (gegen einen Anspruch) begründet, d.h. die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs kann durch die Einrede entfallen; diese Fristen können unter besonderen Umständen in ihrem Ablauf gehemmt oder unterbrochen werden. Die Verjährungsfristen der §§ 195 ff. BGB stellen einen der wichtigsten Anwendungsfälle für die allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 187 ff. BGB dar.

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