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Systemadministrator A schließt mit B einen Vertrag, in dem sich A verpflichtet, die Kunden von B in ganz Deutschland in regelmäßigen Abständen über das ganze Jahr verteilt aufzusuchen und ...




A und B haben in dem Vertrag nicht geregelt, was sie unter dem Begriff „halbes Jahr“ verstehen. Hier ist davon auszugehen, dass sie den allgemeinen Sprachgebrauch zugrunde gelegt haben, dem die Auslegungsregeln der §§ 187-193 BGB Rechnung tragen. Nach § 189 I BGB ist unter einem halben Jahr ein Zeitraum von sechs Monaten zu verstehen. Da A die Kunden zwar in regelmäßigen, über das ganze Jahr verteilten Abständen besuchen, der Zeitraum aber nicht zusammenhängend verlaufen muss, ist jeder der Monate nach § 191 BGB zu 30 Tagen zu rechnen, so dass A mindestens 180 Tage im Kalenderjahr auf Reisen sein muss.