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Beispielsfall: Die Parteien vereinbaren eine Frist von einem Vierteljahr. Hierbei stellen sie auf ein Ereignis ab, das am 6. März stattfinden soll. Wann endet die Frist?




Beginnt eine Frist von einem Vierteljahr aufgrund eines Ereignisses am 6. März um 0.00 Uhr des 7. März, so endet sie gem. § 189 I 2. Alt. BGB am 6. Juni um 24.00 Uhr, ungeachtet der unterschiedlichen Tagesanzahl der Monate.