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Wann endet eine Frist, die nach Wochen, Monaten oder länger bestimmt ist?




Hierfür kommt es wieder darauf an, ob ein Ereignis (§ 187 I BGB) oder ob der Beginn eines Tages (Abs. 2) maßgeblich ist. Kommt es auf ein Ereignis an, so endet die Frist mit Ablauf des gleichen Wochentages nur der letzten Woche bzw. des gleichen Tages des letzten Monats wie dem, in das das Ereignis gefallen ist. Ist der Beginn des Tages maßgeblich, so endet die Frist einen Tag früher, vgl. § 188 II BGB.